Rechtsberatung in der Corona-Krise: neue Arbeitsschutzsstandards für Arbeitgeber

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 16.04.2020 unter der Überschrift „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ einheitliche Arbeitsschutzmaßnahmen für Unternehmen und Arbeitgeber veröffentlicht.

Die Arbeitsschutzstandards legen dem Arbeitgeber die Pflicht auf, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und an dem Ergebnis ausgerichtete umfassende Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen, und auf deren Einhaltung zu achten. Ein betriebliches Maßnahmenkonzept soll technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen enthalten.

Als Eckpunkte eines solchen Maßnahmekonzeptes sind zu nennen:

  • Umgestaltung des Arbeitsplatzes, damit ein Mindestabstand von 1,5 Metern stets gewahrt ist;
  • Reduzierung des persönliches Kontaktes der Mitarbeiter durch Neuorganisation von Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten;
  • Gestellung von Seife, Handtuchspendern und die Umsetzung von Reinigungs- und Hygienemaßnahmen;
  • die Vermeidung von Dienstreisen und Meetings jeder Art sowie die Beschränkung des Zutritts für Betriebsfremde auf ein Minimum;
  • die regelmäßige Ermöglichung von Homeoffice-Arbeit bei Bürotätigkeiten;
  • die Gestellung und das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, wenn die Umsetzung von technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewährleistet oder bei „unvermeidbaren Personenkontakt“ (!);
  • die Pflicht des Arbeitgebers,  Arbeitnehmer mit Krankheitssymptomen umgehend zum Verlassen des Arbeitsplatzes aufzufordern;
  • die Unterweisung der Arbeitnehmer in die vorgenommenen Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen;
  • der datenschutzkonforme Umgang bei Arbeitnehmern mit bestätigen Corona-Infektionen.

Arbeitgebern und Unternehmen ist dringend zu empfehlen, sich mit diesen Arbeitsschutzmaßnahmen vertraut zu machen und trotz der mit den Maßnahmen verbundenen erheblichen organisatorischen und finanziellen Konsequenzen, unverzüglich für die Einführung und Umsetzung der Arbeitsschutzstandards zu sorgen, diese zu dokumentieren und intern zu kommunizieren – im eigenen Interesse und zum Schutz aller.

Die Anwaltskanzlei Krüger steht Ihnen bei der Beachtung der Arbeitgeberpflichten, bei der Umsetzung der Arbeitsschutzstandards sowie bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beratend und unterstützend zur Seite.


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