Rechtsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Geschwindigkeitsverstoß

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Beim Amtsgericht ist nicht „Ende der Durchsage“, sondern danach geht es oft erst richtig los. Häufig führen Formfehler zur Aufhebung von Urteilen von Amtsgerichten. So auch in diesem Fall, der wohlgemerkt im (eher strengen) Bayern entschieden wurde: Das BayObLG hat in seinem Beschluss vom 30.4.19 (Az.: 202 ObOWi 505/19) ein Urteil des Amtsgerichts Würzburg aufgehoben.

Der Amtsrichter hatte es unterlassen, in der Hauptverhandlung das Fahreignungsregister zu verlesen. Dies ist ein Formfehler. Sodann hatte der Amtsrichter aber (wohl formelhaft, also wie immer) in sein Urteil hineingeschrieben, dass eine Verlesung erfolgt sei. Dies half ihm nicht, denn das Sitzungsprotokoll belegte, dass der Fahreignungsregisterauszug in der Hauptverhandlung nicht verlesen worden war.

Die Folge: Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wurde das Urteil des AG Würzburg im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Man sieht: auch in scheinbar aussichtslosen Sachen kann der Verteidiger im Einzelfall noch helfen, wenn die richtigen Verfahrensschritte eingeleitet werden.

Vergessen Sie nicht: 1.) Es geht um Ihren Führerschein, auch wenn zunächst „nur“ Punkte in Flensburg drohen. 2.) Eine Verteidigung ist für Sie komplett kostenlos, wenn eine Rechtsschutzversicherung eingreift. Dies gilt auch in Bußgeldsachen, wenn es um einen Geschwindigkeitsverstoß geht.

Was viele ebenfalls nicht wissen: 3.): Der Ausgang des Verfahrens kann nur positiv oder „gleichbleibend“ sein. Denn es darf nur zu Ihren Gunsten von dem Bußgeldbescheid abgewichen werden. Anders formuliert: dieses Verfahren ist etwas, auf das Sie Anspruch haben, denn hier wird der Bußgeldbescheid erstmals durch einen Menschen, nämlich den Amtsrichter, überprüft. 4.): Sie müssen in den meisten Fällen noch nicht einmal selber zum Gerichtstermin erscheinen, sondern können sich von Ihrem Anwalt vertreten lassen. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Kanzleihomepage, Stichwortsuche „Rechtsbeschwerde“.


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