Rechtschutzversicherungsschutz rund um die Berufsunfähigkeit

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Rechtschutzversicherungsschutz rund um die Berufsunfähigkeit


Geht es um Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, so sollten Sie so früh wie möglich eine professionelle Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Nur so können Sie auf Augenhöhe mit dem Versicherer agieren. Sie würden aller Voraussicht nach ja auch nicht versuchen Ihre Heizung selbst zu reparieren oder die Statik für den Anbau an Ihr Haus alleine zu berechnen.


Hilfe am besten von Anfang an und schon vor Beginn der Erstprüfung


Es sollte so früh wie möglich mit professioneller Hilfe gearbeitet werden. Dies gilt auch und gerade auch schon für den Prozess der Antragstellung, die sogenannte Erstprüfung, und zwar noch vor deren Einleitung. Mögliche Fehler hier lassen sich später nicht oder nur noch schwerlich ausbügeln. Ein Fachmann (der auch nur im Hintergrund agieren kann) hilft solche Fehler zu vermeiden.


Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Stadium noch nicht einstandspflichtig. Voraussetzung für eine solche Pflicht ist das Vorliegen eines Versicherungsfalles. Ein Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung tritt durch einen tatsächlichen oder behaupteten (Rechts-)Verstoß des Berufsunfähigkeits-Versicherers in Form einer Ablehnung eines Leistungsantrages ein. Hierzu sollte es indes nach Möglichkeit erst gar nicht kommen.


Vorliegen eines Versicherungsfalles


Sollte (doch) abgelehnt werden kann auf eine vorhandene Rechtsschutzversicherung zurückgegriffen werden, soweit das betroffene Risiko vom Versicherungsschutz umfasst ist (und nicht beispielsweise nur das Verkehrsrecht versichert ist) und etwaige Wartezeiten bereits abgelaufen sind.


Die Einholung einer sogenannten Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung und die weitere Korrespondenz mit dieser übernehmen wir in Absprache mit Ihnen gerne für Sie ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstünden.



Leistungen einer Rechtschutzversicherung


Bei Eintritt eines Versicherungsfalles übernimmt die Rechtschutzversicherung außergerichtlich die bei Ihrem Rechtsanwalt / Ihrer Rechtsanwältin anfallenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.


Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden werden neben den eigenen Anwaltskosten auch die von der klagenden Partei zu Beginn vorzulegenden Gerichtskosten zur Verfügung gestellt. Auch die mit einer Beweisaufnahme verbundenen Kosten trägt die Versicherung. Diese Kosten sind oftmals enorm, vor allem durch die regelmäßig anfallenden Kosten von gerichtlich zu bestellenden Sachverständigen. Schließlich ist auch die Übernahme der Kosten der Gegenseite garantiert sollten Ansprüche nicht oder nur teilweise durchgesetzt werden können.


Kostenrisiko


Die Kosten für die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit und die eines Gerichtsverfahrens sind enorm – korrespondierend mit der Bedeutung möglicher Leistungen für die Betroffenen.


Berechnungsgrundlage ist der sogenannte Streitwert.


Bei einem Verkehrsunfall mit € 5.000,00 Schaden wäre dieser Betrag der Streitwert. Wird ein Darlehen über € 2.000,00 nicht zurückgezahlt, so ist Ausgangspunkt diese Summe.


Bei Streit um Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung berechnet sich der Streitwert aus den möglichen Leistungen (in aller Regel monatliche Rentenzahlungen und Beitragsfreistellung) für dreieinhalb Jahre, also 42 Monate. Hinzu kommt das was an möglichen Leistungen bereits rückständig ist aus der Vergangenheit.


Bei einer angenommenen Rente von € 2.500,00 im Monat und einen Beitrag von € 200,00 monatlich und 18 Monaten Rückstand käme man so auf einen Streitwert von € 162.000,00. Bei einem gerichtlichen Verfahren beträgt das Kostenrisiko alleine in erster Instanz hier etwa € 14.000,00 – noch ohne die Kosten möglicher Gutachten. Mit Kostenrisiko meint man die Kostentragungspflicht im Zivilprozessrecht: Wer einen Rechtsstreit verliert, hat in aller Regel auch die gesamten Kosten zu tragen.


Unterstützung im Nachprüfungsverfahren


Endet die Erstprüfung mit einem Anerkenntnis, also der Erklärung, einstandspflichtig zu sein, so bindet dies den Versicherer grundsätzlich bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer.


Der Versicherer kann aber das Fortbestehen seiner Einstandspflicht überprüfen, die versicherte Person hat hieran mitzuwirken. Ein nicht einfach zu durchschauendes Verfahren, ganz maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt. Und versehen mit vielen Fallstricken – auch und gerade auch für den Versicherer, der ja jetzt den Entfall der Berufsunfähigkeit beweisen muss. Schade nur wenn diese niemand für Sie sieht und nutzbar macht.


Auch hier gilt: Umso früher Unterstützung umso besser. Damit die Rechtsschutzversicherung möglichst gar nicht erst in Anspruch genommen werden muss, also eine Einstellung verhindert werden kann. Falls doch – auch hier kann dann der Versicherungsschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung greifen und einer möglichen Auseinandersetzung kann zumindest insoweit gelassener entgegengesehen werden.


Überprüfung älterer Entscheidungen


Das Recht der Berufsunfähigkeit ist geprägt durch die Rechtsprechung. Gesetzliche Vorschriften hierzu gibt es erst seit 2008 – insgesamt sind es aber auch nur sechs Paragraphen im VVG (Versicherungsvertragsgesetz).


Was gestern vielleicht noch für zulässig erachtet wurde ist es möglicherweise inzwischen nicht mehr. Betroffen hiervon können auch Leistungsentscheidungen aus der Vergangenheit sein. Als Beispiel: Bis vor wenigen Jahren noch waren befristete Anerkenntnisse an der Tagesordnung. Hier musste der Betroffene nach dem Ablauf der Befristung quasi wieder von vorne anfangen. Der Bundesgerichtshof lässt solche befristeten Anerkenntnisse jetzt faktisch nicht mehr zu.


Auch wenn Sie von einem vermeintlich bereits abgeschlossenen Sachverhalt betroffen sein sollten – was hindert Sie daran ohne Kosten für Sie die Meinung eines Fachmannes einzuholen?


Leistungsdauer


Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet man unter anderem zwischen der Versicherungsdauer und der Leistungsdauer.


Versicherungsdauer ist der Zeitraum, in dem bei Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsschutz besteht.


Leistungsdauer hingegen ist der zeitliche Rahmen, für den bei Eintritt eines Versicherungsfalles während der Versicherungsdauer längstens Leistungen zu erbringen sind.  


Beides kann, muss aber nicht identisch sein. Gerade bei älteren Verträgen kann es sich lohnen einmal den Antrag auf Abschluss der Versicherung und den daraufhin erstellten Versicherungsschein in Augenschein nehmen zu lassen. Denn: Im Versicherungsrecht ist einiges anders als man denkt – und vor allem auch anders als gerade zum Punkt Leistungsdauer Versicherer sehr lange dachten und zum Teil noch immer denken.


Neugierig geworden? Wir nehmen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung für Sie vor.


Kostenschutz auch bei anderen Verfahren


Sehr häufig stellen sich bei einer längeren Erkrankung oder einem Unfall nicht nur isoliert Fragen zu Ansprüchen gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung, ganz im Gegenteil.


Wer privat krankenversichert ist verfügt häufig über eine Krankentagegeldversicherung. Hier gilt es die je nach Versicherer und Bedingungswerk ganz verschiedenen Wechselwirkungen zwischen beiden Versicherungen zu beachten. Diese müssen schon bei der Frage, welche Versicherung wie, wann und ab wann in Anspruch genommen werden sollte bekannt sein.  Bei Fehlern kann es unter anderem auch zu erheblichen Rückforderungsansprüchen Ihnen gegenüber kommen. Potenzielle Meinungsverschiedenheiten sind in diesem Spannungsfeld bei falschem Vorgehen vorprogrammiert.


Wer Opfer eines Unfalls ist kann gegebenenfalls seine private Unfallversicherung in Anspruch nehmen oder eine etwaig bestehende Haftpflichtversicherung des Schädigers.


Sinnvoll ist es oft die Feststellung eines Grades der Behinderung zu verfolgen. Wer gesetzlich rentenversichert ist hat sich auch mit möglichen Ansprüchen gegenüber der Rentenversicherung auseinanderzusetzen und das Mitglied eines Versorgungswerkes kann gegebenenfalls (auch) auf dieses zurückgreifen.


Übersehen wird zudem häufig, dass auch im Rahmen der Altersversorgung, sei es privat ober über den Arbeitgeber, Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit einsetzen kann. Solche Verträge beinhalten oft auch einen Baustein, der im Falle der Berufsunfähigkeit (nur) die Übernahme der Beitragszahlung umfasst.


Je nach Vertrag kommt bei etwaigen Streitigkeiten auch insoweit eine Einstandspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung bei Vorliegen eines (Rechts-) Verstoßes in Betracht.



Unser Angebot


Unser Bestreben ist es, Sie im Falle der Berufsunfähigkeit möglichst umfassend aus einer Hand zu beraten und zu betreuen. 


Oftmals gilt es am Anfang vor allem eine Orientierung zu verschaffen und die Dinge zu ordnen und zu strukturieren. Dabei sind wir dankbar falls im Falle eines Falles je nach Verlauf auch auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgegriffen werden könnte.



Unsere Empfehlung


Wer gegen Berufsunfähigkeit versichert ist sollte auch über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Am besten von Anfang an. Unter bestimmten Umständen kann auch noch ein späterer Abschluss zu Versicherungsschutz führen. Wir informieren Sie hierüber sehr gerne.


Sinnvoll kann es sein, eine möglichst hohe Selbstbeteiligung zu vereinbaren um die Prämien zu reduzieren.


Und achten Sie beim Anbieter nicht nur auf den Preis. Entscheidend ist nicht der Preis allein, sondern ob Ihnen im Falle eines Falles Hilfe zuteilwird oder ob Sie von Ihrem Vertragspartner im Leistungsfall eher als Gegner betrachtet werden dürften. Sprechen Sie uns auch hierauf gerne an.


Rückfragen


Melden Sie sich sehr gerne bei Fragen bei uns. Wir haben ein offenes Ohr für Sie und Freude an unserem Beruf und einer möglichen Hilfestellung.



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