Rechtskräftiges Urteil gegen die Postbank Finanzberatung AG - 100 weitere Klagen sind eingereicht

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Fachanwaltskanzlei Helge Petersen & Collegen erstreitet am 23. Juli 2014 vor dem Landgericht Hannover (7 O 171/13) positives Urteil gegen die Postbank Finanzberatung AG und erhöht den Druck: Am 3. September reichte die Kanzlei weitere Klagen beim Landgericht Hannover ein

„Nach unserer Kenntnis ist es bisher nur drei Kanzleien gelungen, ein positives Urteil vor Gericht gegen die Postbank Finanzberatung AG auf Grund von Falschberatung bei geschlossenen Beteiligungen zu erstreiten. Wir haben dieses Ziel gleich mit dem ersten Fall unserer Klagewelle Ende 2013 erlangt und sind daher überzeugt, dass wir den richtigen Weg gehen, ich rechne fest mit vielen weiteren Erfolgen vor Gericht; zwei sind schon angekündigt!“, zeigt sich Fachanwalt Helge Petersen siegessicher.

In dem zugrundeliegenden Fall hat die im Jahr der Zeichnung 67 jährige Klägerin aufgrund einer Beratung durch die Postbank Finanzberatung AG die geschlossene Schiffsbeteiligung „Produktentanker-Fonds II“ des Emissionshauses König & Cie. gezeichnet. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um eine spekulative Kapitalanlage mit einer Laufzeit von 19 Jahren, die das Risiko des Totalverlustes in sich trägt. Hinzu kommt, dass bei dieser Schiffsbeteiligung enorm hohe Innenprovisionen von über 15% gezahlt werden, so dass dies die Wirtschaftlichkeit der Anlage von vornherein gefährdet. Die Klägerin wollte jedoch als sicherheitsorientierte Anlegerin ihre angesparte Altersvorsorge keinem Risiko aussetzen und nur in eine Kapitalanlage investieren, die zwar etwas Rendite erwirtschaftet, aber die ihr Vermögen nicht gefährdet. Gleichwohl verkaufte ihr die Beklagte die Risikoanlage, was in den Augen des Gerichts eine Verletzung des Beratungsvertrages darstellte.

In den Urteilsgründen heißt es:

 „Die Beklagte verstieß gegen ihre der Klägerin gegenüber obliegende Pflicht zur anlegergerechten Beratung, indem sie ihr keine ihrer Risikobereitschaft entsprechende Anlage empfahl. Nach dem unstreitigen Parteivorbringen war die Klägerin höchstens eine wachstumsorientierte Anlegerin, die bereit war, angemessene Risiken einzugehen, nicht aber eine gesteigerte oder hohe Risikobereitschaft aufwies, wie durch den Persönlichen Beraterbogen vom […] und die Übersicht vom […] „sicherheitsorientiert“ ausgewiesen wird.“

Die 7. Kammer des Landgerichts Hannover folge laut Urteil den Rechtsauffassungen der Kanzlei Helge Petersen & Collegen und legt so einen positiven Ausblick auf weitere Urteile fest. Helge Petersen dazu: „Unsere Grundsätze sind richtig bewertet worden. Wir greifen nicht nur die nicht anlage- und anlegergerechte Beratung der Banken an, sondern auch das Fondskonzept an sich an. Unsere Finanzexperten sehen erhebliche Mängel, die nicht daran zweifeln lassen, dass diese Fonds unter keinen Umständen die versprochenen Rendite erwirtschaften hätten können.“

Lesen Sie mehr über die Klagewelle gegen die Postbank: www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/2014/die-presse-berichtet-ueber-die-neue-klagewelle-der-kanzlei-helge-petersen-collegen


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