Rechtsrat für Motorradfahrer – Teil 2

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Unfall-Knigge – Was tun, wenn es mal gekracht hat?

Es kommt tagtäglich vor, dass man am Steuer eines Fahrzeugs kurz unaufmerksam ist und schon hat es gekracht. Die meisten Personen sind im Falle eines Unfalls schnell überfordert. Die Betroffenen fragen sich dann, wie sie sich richtig zu verhalten haben.

Hierzu soll dieser Beitrag einen kurzen Überblick geben, damit die Betroffenen wissen, wie Sie sich richtig zu verhalten haben.

Am wichtigsten ist es natürlich als erstes die Unfallstelle abzusichern, damit die Unfallbeteiligten und weitere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Sollte es durch den Verkehrsunfall zu Personenschäden gekommen sein, so sollten Sie sich natürlich vorrangig um die Verletzten kümmern. Gleichzeitig sollten Sie die Polizei und soweit erforderlich die Rettungskräfte rufen.

Sobald die ersten Schritte erfolgt sind, sollten Sie den Unfallhergang protokollieren. Sie sollten nach Möglichkeit die Fahrzeuge in der Unfallendstellung stehen lassen. Ist dies verkehrsbedingt nicht möglich, so sollten zumindest Fotoaufnahmen von den Unfallfahrzeugen z. B. mit einem Handy gemacht werden, bevor diese bewegt werden. Auch wenn die Fahrzeuge sich nicht mehr in der Unfallendstellung befinden, so sollten Sie dennoch Aufnahmen von der Örtlichkeit und von den beschädigten Fahrzeugen machen.

Ganz wichtig ist es, dass Sie sich das amtliche Kennzeichen und den vollständigen Namen sowie die Anschrift des Unfallgegners notieren. Es sollten zudem Zeugen gesucht werden, die den Unfallhergang beobachtet haben. Es ist bei jedem Unfall ratsam die Polizei zu verständigen, damit diese den Unfall aufnimmt.

Sollte Ihnen der Vorwurf gemacht werden, dass Sie den Verkehrsunfall (mit-) verursacht haben, so sollten Sie sich hierzu nicht äußern und den Ihnen gemachten Vorwurf nicht zugeben. Sie dürfen bereits an dieser Stelle eine Aussage zum Unfallgeschehen verweigern.

Den Unfallbeteiligten ist es zu empfehlen, sich schnellstmöglich über die Angelegenheit von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Der Rechtanwalt kann Sie über ein etwaiges (Mit-) Verschulden und über Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und der gegnerischen Haftpflichtversicherung aufklären und die Folgen eines etwaigen (Mit-) Verschuldens erläutern. Der Rechtsanwalt wird für Sie die Korrespondenz mit dem Unfallgegner bzw. seiner Kfz-Haftpflichtversicherung führen.

Sind Sie Geschädigter eines Unfallereignisses und wurde der Unfall vom Unfallgegner verursacht, so sind die für Sie entstandenen Rechtsanwaltsgebühren vom Unfallgegner bzw. seiner Kfz-Haftpflichtversicherung zu erstatten. Das bedeutet in diesem Fall, dass die Bearbeitung der Unfallangelegenheit für Sie kostenneutral ist.

Wenn es mal schnell gehen soll, dann sollten Sie sich folgende Checkliste merken:

• die Unfallstelle absichern

• Rettungskräfte/Polizei verständigen

• die Unfallstelle samt beteiligten Fahrzeugen fotografieren

• nach Zeugen fragen

• Daten des Unfallgegners notieren

• bei eigenem Mitverschulden keine Angaben machen


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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