Rechtstipp für Verbraucher: Widerruf bei erheblichen Vertragsänderungen in der privaten Rentenversicherung
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Widerruf einer privaten Rentenversicherung
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit seinem Urteil vom 07.02.2025 (Az. 20 U 6/23) klargestellt, dass Verbraucher auch dann ein Widerrufsrecht haben können, wenn sie nachträgliche Änderungen an einem bestehenden Rentenversicherungsvertrag vornehmen. Besonders relevant ist dies bei wesentlichen Erhöhungen der Beitragszahlungen, wie im vorliegenden Fall.
Welche Verträge sind betroffen?
Das Urteil betrifft Rentenversicherungsverträge, bei denen nachträgliche Änderungen vorgenommen wurden, insbesondere:
- Erhöhungen der Beitragszahlungen (z. B. zur Erhöhung der Rentenleistung)
- Erweiterungen des Versicherungsschutzes
- Sonstige Vertragsänderungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen
Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Nach der Entscheidung des OLG Köln ist ein Widerrufsrecht nicht nur bei Abschluss eines neuen Vertrags, sondern auch bei erheblichen Vertragsänderungen möglich. Ein solches Widerrufsrecht besteht insbesondere, wenn:
- Die Versicherungsbeiträge in erheblichem Umfang erhöht wurden (z. B. um 62 % oder sogar 200 %, wie im entschiedenen Fall)
- Die Verpflichtungen des Versicherungsnehmers erheblich ausgeweitet wurden
- Die Änderungen über eine bloße Anpassung oder Fortführung des ursprünglichen Vertrags hinausgehen
Damit stellt das Gericht klar, dass eine wesentliche Änderung des Leistungsversprechens ein neues Widerrufsrecht auslösen kann.
Welche Folgen hat der Widerruf?
Ein erfolgreicher Widerruf einer solchen Vertragsänderung führt dazu, dass:
- Die erhöhte Beitragszahlung rückabgewickelt wird
- Die Versicherung die zusätzlich gezahlten Beiträge zurückerstatten muss
- Die ursprünglichen Vertragsbedingungen ohne die geänderten Beiträge fortbestehen können (sofern nicht der gesamte Vertrag widerrufen wird)
Für Verbraucher kann dies eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten, insbesondere wenn die Erhöhung der Beiträge langfristig eine hohe finanzielle Belastung darstellt.
Was sollten Sie tun?
- Prüfen Sie, ob Sie nachträgliche Erhöhungen Ihrer Rentenversicherung vorgenommen haben.
- Fordern Sie Ihre Vertragsunterlagen von der Versicherung an, falls Sie sich nicht sicher sind.
- Lassen Sie die Dokumente von einem Fachanwalt oder einer Verbraucherzentrale prüfen.
- Erklären Sie den Widerruf schriftlich, falls die Voraussetzungen gegeben sind.
Warum ist das Urteil wichtig?
Das OLG Köln stärkt mit dieser Entscheidung die Verbraucherrechte, indem es klarstellt, dass nicht nur der Abschluss einer Rentenversicherung, sondern auch wesentliche Änderungen eines bestehenden Vertrags ein Widerrufsrecht auslösen können. Versicherungsnehmer sollten daher ihre Vertragsänderungen sorgfältig prüfen – ein Widerruf kann sich finanziell lohnen!
Ihre
Dr. Christina Ziems
Rechtsanwältin
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ZIEMS
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