Reininghausstraße 56 Wohnen GmbH – fehlender Prospekt?

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Hinsichtlich der über die Crowdinvesting-Plattform immofunding.com angebotenen Anlage in Form eines Nachrangdarlehens zum Projekt Reininghausstraße 56 Wohnen GmbH, Wien, Österreich, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Hinweis veröffentlicht, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Anlage in Form eines Nachrangdarlehens öffentlich angeboten wird, ohne dass dafür ein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.


Notwendigkeit eines Prospektes für öffentliches Angebot einer Vermögensanlage


Nach § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) muss ein Anbieter der Vermögensanlagen in Deutschland öffentlich anbietet, einen Verkaufsprospekt nach diesem Gesetz veröffentlichen.


Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG unterfallen Nachrangdarlehen dem Vermögensanlagengesetz.


Wer somit Nachrangdarlehen in Deutschland öffentlich anbietet, muss einen Prospekt veröffentlichen, der von der BaFin gebilligt ist.


Auf immofunding.com wird zu dem Projekt Reininghausstraße 56 Wohnen GmbH, Wien, Österreich, eine Anlage mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 500.000,00 und einer Laufzeit von 12 Monaten und einem versprochenen Zinssatz von 6,5 % angeboten.


Nach dem Angebot auf immofunding.com handelt es sich um ein Projekt mit 36 Eigentumswohnungen von 28 m² bis 49 m², hochwertiger Ausstattung, große Balkone, Terrassen und Eigengärten, Fußbodenheizung, mit nur 12 Monaten Laufzeit.


Hohe Risiken bei Nachrangdarlehen


Soweit in den Bedingungen eines Darlehens eine sog. qualifizierte Nachrangklausel vereinbart ist, sind Forderungen aus dem Nachrangdarlehen hinter allen anderen Forderungen von anderen Gläubigern der Gesellschaft nachrangig.


Das Versprechung von Zinsen sowie auch die Rückzahlung des Darlehens stehen somit unter dem Vorbehalt, dass bei der entsprechenden Gesellschaft ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird.


Nicht nur aufgrund dieses Nachrangs handelt es sich bei einer derartigen Anlage in Form eines Nachrangdarlehens um eine Anlage mit hohen Risiken.


Handlungsmöglichkeiten von Anlegern bei Nachrangdarlehen zur Reininghausstraße 56 Wohnen GmbH


Wenn Anlegern ein Nachrangdarlehen zu dem Projekt Reininghausstraße 56 Wohnen GmbH, Wien, Österreich, angeboten worden ist, und laut BaFin Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies ohne ein von der BaFin gebilligten Prospekt erfolgt ist, kann sich für einen Anleger unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch aus § 21 VermAnlG gegen den Emittenten und dem Anbieter der Vermögensanlage ein Anspruch gegen Erstattung des Erwerbspreises ergeben.


Dies muss immer konkret geprüft werden.


Anleger, die ein Nachrangdarlehen zum Projekt Reininghausstraße 56 Wohnen GmbH gezeichnet haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.


Stand: 10.06.2022


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