Reisende haben umfangreiche Fluggastrechte

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Flugreisende genießen umfangreiche Rechte.

Ganz Deutschland befindet sich im Ferienfieber. Momentan herrscht Hauptreisezeit und Flughäfen haben Hochkonjunktur. Nicht immer funktioniert alles reibungslos. Teilweise haben Flüge massive Verspätung. Auch Annullierungen sind keine Seltenheit. Bei Reisenden zehrt das an den Nerven.

Was viele Verbraucher allerdings nicht wissen: Fluggäste haben umfassende Rechte auf Erstattung, Verpflegung, Ersatz-Beförderung und Hotel-Unterbringung. Das ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004/EG verankert.

Der Anspruch auf Entschädigung bzw. Ausgleichszahlung bei Verspätung und Annullierung des Fluges ist ein bedeutendes Recht des Fluggastes. Hier sind bis zu 600 € Erstattung möglich (Art. 5 Abs. 1 lit. c, 7 Abs. 1 VO 261/2004/EG).

Oftmals nutzen Fluggesellschaften die Ausrede, es lägen außergewöhnliche Umstände vor. So wollen sie eine Ausgleichszahlung verhindern. Allerdings ist dieser Vorwand meist unbegründet. Schließlich hat die Fluggesellschaft nachzuweisen, dass sie jegliche zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, damit die Fluggäste auf anderen Wegen pünktlich an ihr Ziel kommen.


Außergewöhnliche Umstände sind:

  • Streik fremden Personals
  • Verzögerung nach Vogelschlag
  • außergewöhnliche Wetter-Phänomene
  • verzögerte Schneeräumung infolge starken Schneefalls
  • verzögerte Abfertigung aufgrund erkrankter Passagiere
  • Befehle der Flugsicherung, wenn nicht Probleme der Fluggesellschaft der ausschlaggebende Punkt sind


KEINE außergewöhnlichen Umstände sind:

  • Streik des eigenen Personals
  • technische Defekte
  • politische Instabilität
  • Beschädigung der Maschine durch Dritte, mit denen die Fluggesellschaft zusammenarbeitet
  • verspätete Abfertigung aufgrund Personalmangels
  • zu knapp eingeplante Umlaufzeiten


Fluggesellschaften müssen Verbraucher entschädigen

Oftmals schaffen es Fluggesellschaften nicht, nachzuweisen, dass sie alle zumutbaren Schritte eingeleitet hat, um die Passagiere pünktlich an ihr Ziel zu befördern. Meist stehen ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu zählen zum Beispiel die Nutzung anderer Maschinen oder eine Beförderung mit dem Zug. Oftmals verpassen die Fluggesellschaften allerdings diese Möglichkeiten.

Nutzen Sie also Ihre Fluggastrechte und holen Sie sich Ihre Entschädigung zurück!



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Stichworte: Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Reiserecht, Fluggastrechte

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