Reiseveranstalter zahlt Reisepreis an insolventes Reisebüro- was nun?

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Amtsgericht Syke verurteilt Reiseveranstalter zur nochmaligen Zahlung an den Kunden

Obwohl inzwischen über Jahr seit Beginn der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Annullierungen von Flügen und Pauschalreisen vergangen sind, haben viele Reisende immer noch nicht ihr dafür gezahltes Geld zurück. Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet.

Leider sind im Zuge der Reisebeschränkungen auch viele Reisebüros insolvent geworden. Nun hatten wir den unglücklichen Fall, dass der Reiseveranstalter nach Stornierung der Reise, den Reisepreis nicht an den Kunden, sondern an das vermittelnde Reisebüro  zurückerstattet hat. Das Reisebüro musste dann aber vor Auszahlung an den Kunden Insolvenz anmelden.

Die Situation ist natürlich für alle Beteiligten unschön. Der Reiseveranstalter hat erstattet, das Geld ist weg und der Kunde steht mit leeren Händen da. Er kann natürlich den Reisepreis bei dem Reisebüro zur Insolvenztabelle anmelden und auf eine Massequote hoffen. Geholfen ist ihm damit in den seltensten Fällen.

Stattdessen hat unser Mandant seinen Reiseveranstalter auf nochmalige Erstattung des Reisepreises an ihn verklagt. Schließlich hatte er dem Reiseveranstalter nicht gestattet, schuldbefreiend an das Reisebüro zu zahlen.

Der Reiseveranstalter sah das natürlich gänzlich anders. Er stellte sich auf den Standpunkt, dass auch der Reisepreis über das Reisebüro eingezogen wurde (sog. Agenturinkasso) und daher auch die Erstattung auf diesem Wege erfolgen dürfte .

Das Amtsgericht Syke hat sich in unserem Fall der Auffassung unseres Mandanten angeschlossen.  Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis ein zweites Mal erstatten (und kann die Forderung seinerseits gegen das Reisebüro zur Insolvenztabelle anmelden). Der Reiseveranstalter ist nicht in Berufung gegangen und hat gleich nach Zustellung des Urteils gezahlt.

Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, helfen wir Ihnen  bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Reiseveranstalter.




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