Rettungsgasse nicht gebildet? ADAC Anwalt klärt auf über Strafe und Einspruch

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Im Falle eines Unfalls ist es von entscheidender Bedeutung, dass Einsatzfahrzeuge schnellstmöglich zur Unfallstelle kommen. Es ist fatal, wenn zu diesem Zweck keine Rettungsgasse gebildet wird oder die Einsatzkräfte zu spät ankommen, weil ein Autofahrer sie behindert, indem er die Rettungsgasse befährt. Daher wurden derartige Verstöße bereits in der Vergangenheit als Ordnungswidrigkeit streng geahndet.

Gut zu wissen: Der neue Bußgeldkatalog 2021 verschärft auch die Sanktionen für das fehlende oder fehlerhafte Bilden einer Rettungsgasse. So drohen hohe Bußgelder zwischen 200 Euro und 320 Euro sowie in jedem Fall zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Im Folgenden informiert Sie Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Anwalt Balduin über die Neuerungen des Bußgeldkatalogs 2021 sowie Ihre Möglichkeiten, sich im Falle eines Vorwurfs rechtlich zur Wehr zu setzen.

Er steht Ihnen nach Erhalt eines Anhörungsschreiben oder eines Bußgeldbescheides bundesweit für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.

I. Schärfere Sanktionen bei fehlender Rettungsgasse

Ab dem 01.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog, den Bund und Länder am 08.10.2021 im Rahmen der StVO-Novelle verabschiedet haben. Die neuen Regelungen führen zu einer deutlichen Verschärfung der Sanktionen für Autofahrer.

Dabei wurden nicht nur die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblich erhöht. Nun fallen auch beim Unterlassen der Bildung einer Rettungsgasse höhere Strafen an.

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen und wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie keine Rettungsgasse gebildet oder diese befahren hätten, haben Sie ein großes Problem, insbesondere, wenn Sie zwingend auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.

In diesem Fall ist es besser, wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen sowie einen kompetenten Fachanwalt einschalten, um alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen.

II. Wann verhalte ich mich bei einem Stau falsch?

In Deutschland ist das Bilden einer Rettungsgasse Pflicht, wenn es auf Außerortsstraßen oder der Autobahn zu einem Stau oder stockendem Verkehr kommt, wenn also die auf der Fahrbahn befindlichen Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder stillstehen.

Lediglich die Polizei sowie Rettungs- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Allen anderen Verkehrsteilnehmern ist dies verboten. Sie muss auch gebildet werden, wenn sie von keinem Einsatzfahrzeug genutzt wird und nicht erst, wenn sich die Rettungsfahrzeuge nähern.

Setzen Sie ein gutes Beispiel, auch wenn die anderen Verkehrsteilnehmer sich anders verhalten, und bilden Sie die Rettungsgasse sofort. Aber wie wird sie korrekt gebildet? Wann verhalte ich mich falsch?

Die Rettungsgasse wird gebildet, indem die sich auf dem linken Fahrstreifen befindenden Fahrzeuge möglichst weit nach links, die Fahrzeuge auf allen anderen Fahrstreifen möglichst weit nach rechts fahren. Ist die Straße beispielsweise dreispurig, so fahren die Autos auf dem linken Fahrstreifen nach links und die auf dem mittleren sowie rechten Fahrstreifen nach rechts.

So ist die Rettungsgasse bei einer zweispurigen Fahrbahn zwischen linker und rechter Fahrspur, bei einer dreispuren Fahrbahn zwischen linker und mittlerer Spur und bei einer vierspurigen Fahrbahn zwischen dem linken und dem direkt daneben befindlichen Fahrstreifen zu bilden.

Folglich verhalten Sie sich falsch, wenn Sie es unterlassen, Ihren Beitrag zur Bildung der Rettungsgasse beizutragen. Es ist auch ein Fehler, wenn Sie die Rettungsgasse nicht korrekt bilden, beispielsweise, wenn Sie sich nicht auf dem linken Fahrstreifen befinden und trotzdem nach links fahren.

Schließlich ist es falsch, wenn Sie die Rettungsgasse befahren, obwohl Sie nicht dazu befugt sind. Dies ist ein besonders schwerer Verstoß, der härter geahndet wird, als wenn Sie keine Rettungsgasse bilden.

III. Was droht mir, wenn ich keine Rettungsgasse bilde?

Wenn Sie keine Rettungsgasse bilden, müssen Sie 200 Euro Bußgeld zahlen. Des Weiteren erhalten Sie zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Richtig teuer wird es, wenn Sie durch die Rettungsgasse fahren, ohne zu dem dazu berechtigten Personenkreis zu gehören, sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen oder diesen nicht sofort eine freie Bahn verschaffen. Diese Verstöße kosten Sie nach dem neuen Bußgeldkatalog mindestens 240 Euro bis 320 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt ein einmonatiges Fahrverbot.

So müssen Sie, wenn Sie zusätzlich eine Gefährdung herbeiführen, 280 Euro, und wenn Sie eine Sachbeschädigung verursachen, 320 Euro zahlen.

IV. Wie kann ich mich rechtlich gegen ein Bußgeld wehren?

Mit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs 2021 werden die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, insbesondere auch bei fehlender Bildung einer Rettungsgasse, erheblich verschärft.

Allerdings gilt auch weiterhin, dass längst nicht alle Vorwürfe einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr rechtmäßig sind. Denn häufig ergibt eine intensive Nachprüfung durch einen kompetenten Rechtsanwalt, dass bezüglich der Vorwürfe Fehler und Angriffsmöglichkeiten bestehen.

Sie können sich also Hilfe holen, indem Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der alle Möglichkeiten prüft, die Sanktionen, beispielsweise ein Fahrverbot, zu umgehen. Das gilt nicht zuletzt, wenn Sie beruflich oder familiär auf ihren Führerschein dringend angewiesen sind.

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