Rheuma und Schwerbehinderung: Wenn der Antrag abgelehnt wird oder die Bewertung nicht stimmt

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Was sind rheumatische Erkrankungen?

Rheuma ist ein Überbegriff für eine Vielzahl von Erkrankungen, die die Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder betreffen. Zu den rheumatischen Erkrankungen gehören unter anderem:

Arthritis, eine Entzündung der Gelenke
Psoriasis-Arthritis, eine Kombination aus Schuppenflechte und Gelenkentzündung
Ankylosiernde Spondylitis, eine Erkrankung der Wirbelsäule
Systemischer Lupus erythematodes, eine Autoimmunerkrankung, die verschiedene Organe befallen kann
Sklerodermie, eine Erkrankung, die die Haut und andere Organe verhärtet

Wie werden rheumatische Erkrankungen im Schwerbehindertenrecht bewertet?

Im Schwerbehindertenrecht werden rheumatische Erkrankungen nach dem Grad der Behinderung (GdB) bewertet. Der GdB ist ein Maß für die Beeinträchtigung der körperlichen Funktionsfähigkeit und der beruflichen und sozialen Teilhabe.

Die Bewertung rheumatischer Erkrankungen erfolgt nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG). Die VMG enthalten eine Liste von Merkmalen, die bei der Bewertung berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem:

•    Die Art und Schwere der Erkrankung
•    Die Anzahl der betroffenen Gelenke
•    Die Auswirkungen der Erkrankung auf die Funktionsfähigkeit
•    Die Notwendigkeit von Hilfsmitteln oder Medikamenten

Wann wird der Schwerbehindertenantrag abgelehnt?

Ein Schwerbehindertenantrag kann abgelehnt werden, wenn die Erkrankung nicht die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung erfüllt. Dazu gehört, dass die Erkrankung

•    dauerhaft ist,
•    die körperliche Funktionsfähigkeit oder die Fähigkeit der Ausübung einer     Erwerbstätigkeit erheblich beeinträchtigen muss und
•    nicht nur vorübergehend ist.

Eine "klassische" rheumatische Erkrankung ist Gicht:

GdB bei Gicht

Gicht ist eine entzündliche Erkrankung, die durch eine erhöhte Harnsäurekonzentration im Blut verursacht wird. Die Harnsäure kristallisiert im Körper und kann zu Schmerzen, Schwellungen und Entzündungen in den Gelenken führen.

Der GdB bei Gicht wird nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) in Punkt 12 (Harnorgane, Nierenschäden) bewertet. Davon ausgehend richtet sich die Bewertung nach der Anzahl der betroffenen Gelenke, der Schwere der Entzündung und der Auswirkungen der Erkrankung auf die Funktionsfähigkeit.

GdB 20

•    Vereinzelte Gelenkbeteiligung
•    Entzündungsschübe mit Schmerzen und Schwellungen
•    Beschränkung der Beweglichkeit

GdB 30

•    Betroffenheit von mehreren Gelenken
•    Häufige Entzündungsschübe
•    Starke Schmerzen und Schwellungen
•    Erhebliche Einschränkung der Beweglichkeit

GdB 40

•    Betroffenheit von vielen Gelenken
•    Dauerhafte Entzündungen
•    Schwere Schmerzen und Schwellungen
•    Grenzwertig eingeschränkte Beweglichkeit

GdB 50

•    Betroffenheit von fast allen Gelenken
•    Dauerhafte Entzündungen
•    Schwere Schmerzen und Schwellungen
•    Stark eingeschränkte Beweglichkeit

GdB 60

•    Betroffenheit von allen Gelenken
•    Dauerhafte Entzündungen
•    Schwere Schmerzen und Schwellungen
•    Unmögliche Beweglichkeit

Was kann man tun, wenn der Schwerbehindertenantrag abgelehnt wird?

Wenn der Schwerbehindertenantrag falsch bewertet oder abgelehnt wird, kann man Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Was kann man tun, wenn der Widerspruch abgewiesen wird?

Wenn der Widerspruch abgewiesen wird, kann man Klage vor dem Sozialgericht erheben. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids eingereicht werden.

Ich vertrete bundesweit Betroffene von rheumatischen Erkrankungen, deren Schwerbehindertenantrag abgelehnt oder zu niedrig bewertet wurde. Wenn Sie von einer rheumatischen Erkrankung betroffen sind und Ihr Schwerbehindertenantrag abgelehnt oder zu niedrig bewertet worden ist, lassen Sie sich nicht entmutigen.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren.



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