Riester Rente, Wertminderung im Versorgungsausgleich berücksichtigen

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Bei Riesterrenten, deren Überschussanteile in Fonds angelegt werden, gilt es im Versorgungsausgleich unbedingt zu beachten, dass der Richter die Berücksichtigung der Wertschwankungen in den Beschluss mit aufnimmt. Dies muss beantragt werden! Der Ausgleichswert einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird auf Grund von Stichtagswerten zum Ende der Ehezeit berechnet. Zwischen dem Ende der Ehezeit und der Rechtskraft des Ver­sorgungsausgleiches kann geraume Zeit vergehen. Da eine Riester Rente, deren Überschussan­teile in Fonds angelegt werden, Markt- und Kursentwicklungen unterliegt, kann es daher wäh­rend der Dauer des Scheidungsverfahrens zu Schwankungen beim Wert des Vertrages kommen. Sollte es daher während der Verfahrensdauer zu einer Wertminderung des Riestervertrages kommen, wäre der der Versicherung mitgeteilte Ausgleichswert, den der Ex-Ehepartner aus der Rentenversicherung des anderen erhalten soll, zu hoch. Die gebotene Halbteilung des Vertrages wäre nicht mehr gegeben, der Ex-Ehepartner würde einen zu hohen Ausgleichswert erhalten, der andere Ehepartner wäre hiervon benachteiligt.

Diese Problematik hat der Bundesgerichtshof gewürdigt und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Es gilt daher bei Gericht zu beantragen, dass eventuelle Wertminderungen der fondsge­bundenen Rentenversicherung im Versorgungsausgleich Berücksichtigung finden.

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