Rohrbruch in der Wohngebäudeversicherung

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Bis heute gibt es keine allgemein anerkannte, stichhaltige Definition des Begriffs „Rohrbruch“ in der Wohngebäudeversicherung. In der Literatur existieren verschiedene Definitionen, die in Einzelfällen zu erheblichen Differenzen führen können.

1. Versicherungsschutz

Für den Umfang des Versicherungsschutzes ist die Definition des Bruchschadens maßgeblich. ES existieren unterschiedliche Auffassungen darüber, was unter einem Rohrbruch zu verstehen ist.

Eine Meinung besagt, dass ein Rohrbruch vorliegt, wenn ein Rohr oder eine dazugehörige Komponente ein Loch oder einen Riss bekommt. Nach einer anderen Definition wird unter einem Rohrbruch eine nachteilige Veränderung oder Schädigung des Materials verstanden.

Nicht selten werden im Zusammenhang mit dem Begriff „Bruch“ auch Korrosionsschäden, Axialverschiebungen und ähnliche Probleme diskutiert. Solche Schäden sind in der Regel jedoch nicht in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Ein Versicherungsschutz könnte dann bestehen, wenn ein wasserführendes Element durch Korrosion oder andere Schäden tatsächlich aufbricht und Wasser austritt. In diesem Fall wäre der durch das austretende Wasser verursachte Schaden versichert.

2. Umfang der Versicherungsleistung

In diesem Zusammenhang ( Korrosionsschäden, Axialverschiebungen) entstehen in der Praxis häufig Streitfragen hinsichtlich des Umfangs der Versicherungsleistungen. In der Regel werden nur die Kosten für die Behebung des Bruchschadens übernommen, nicht jedoch die Kosten für den Austausch der darüber hinaus korrodierten Elemente.

3. Pflichten des Versicherungsnehmers und Eigentümers

Es ist u.a. wichtig, dass der Versicherungsnehmer und Grundstückseigentümer sich um die Beseitigung festgestellter Gefahrenquellen bemühen. Andernfalls könnte der Versicherungsschutz gefährdet sein. In der Leitungswasserversicherung ist eine regelmäßige Instandhaltung der wasserführenden Anlagen sowie eine entsprechende Frostvorsorge erforderlich. Im Einzelfall kommt es auf den Inhalt des Versicherungsvertrags und die Wirksamkeit der Versicherungsbedingungen an.

Allgemein gehaltene Formulierungen wie „wasserführende Anlagen und Einrichtungen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten“ und „Mängel oder Schäden unverzüglich zu beseitigen“ können hinsichtlich ihrer Wirksamkeit problematisch sein. Falls eine solche Klausel jedoch wirksam ist, kann der Versicherungsschutz bei Nichteinhaltung der Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer gekürzt werden oder sogar entfallen.

4. Korrosion an Rohren

Korrosion an Rohren und anderen wasserführenden Elementen ist ein häufiges Problem in privaten und gewerblichen Gebäuden. Wie bereits erörtert, besteht in der Wohngebäudeversicherung kein automatischer Versicherungsschutz für Korrosionsschäden. In der allgemeinen Bruchversicherung wird ein Schaden durch Korrosion nur dann als Versicherungsfall anerkannt, wenn ein wasserführendes Element infolge der Korrosion tatsächlich aufbricht und dadurch ein Wasserschaden entsteht. Reine Abnutzung oder die allmähliche Zersetzung durch Korrosion wird hingegen nicht als versicherter Schaden betrachtet.

Wenn jedoch vor dem Auftreten des Schadens bekannt ist, dass korrodierte Rohre vorhanden sind, sollte umgehend gehandelt werden. Ein Versäumnis könnte im Schadensfall als Verletzung der Sicherheitsvorschriften gewertet werden. Stellt die Versicherung fest, dass der Versicherungsnehmer trotz Kenntnis der Gefahr keine Maßnahmen ergriffen hat, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. In solchen Fällen drohen Leistungskürzungen oder sogar eine vollständige Ablehnung des Versicherungsschutzes.

5. Fazit

Wir empfehlen unseren Mandanten, sich stets auf dem Laufenden zu halten. Der beste Schaden ist derjenige, der gar nicht erst entsteht.

Sollte es trotz aller vorbeugenden Maßnahmen zu einem Schaden kommen, unterstützen wir sowohl private als auch gewerbliche Versicherungsnehmer dabei, ihre Rechte geltend zu machen. Wir prüfen sorgfältig, ob eine Kürzung oder Ablehnung durch Ihre Wohngebäudeversicherung rechtmäßig ist und setzen uns für eine faire Regulierung Ihres Schadens ein.

Rechtsanwältin Julia Kleyman, Fachanwältin für Versicherungsrecht, berät Versicherungsnehmer in vergleichbaren Fällen. Unsere Kanzlei vertritt ausschließlich Versicherungsnehmer und hat bereits zahlreiche Ansprüche erfolgreich durchgesetzt. Sprechen Sie uns an – auf Wunsch übernehmen wir auch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.


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