Direktionsrecht des Arbeitgebers: Ihre Rechte.
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Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte umfassend in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Ein häufiger Streitpunkt ist das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers und die Folgen seiner Nichtbeachtung.
Was bedeutet das Direktionsrecht?
Das Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach "billigem Ermessen" festzulegen (§ 106 GewO). Der Arbeitgeber kann Aufgaben neu verteilen, Arbeitszeiten ändern oder auch Versetzungen anordnen – allerdings nur unter Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben.
Wichtig: Das Direktionsrecht ist begrenzt. Der Arbeitgeber muss die Interessen der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen und darf nicht willkürlich handeln. Arbeitsverträge, Tarifverträge und gesetzliche Schutzvorschriften setzen klare Grenzen.
Die Weisung des Arbeitgebers muss auf einer fairen Abwägung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers und der persönlichen Interessen des Arbeitnehmers beruhen.
Direktionsrecht und Kündigung: Wann droht eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Kommt es im Zusammenhang mit einer Weisung zu Streitigkeiten oder sogar zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber, sollten Sie die Wirksamkeit der Kündigung unbedingt anwaltlich prüfen lassen. Der Arbeitgeber könnte behaupten, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten verletzt habe, indem er einer (angeblich rechtmäßigen) Weisung nicht gefolgt sei.
Ob eine solche Kündigung wirksam ist, hängt entscheidend davon ab, ob die Weisung rechtmäßig war.
War die Anweisung unzulässig oder unverhältnismäßig, ist eine darauf gestützte Kündigung unwirksam. In diesem Fall haben Arbeitnehmer gute Chancen, sich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage erfolgreich zu wehren.
Wichtig:
- Arbeitnehmer sollten nicht vorschnell Weisungen ignorieren oder selbst kündigen. Stattdessen sollte rechtzeitig juristische Beratung eingeholt werden, um die richtige Strategie zu entwickeln und eventuelle Risiken (z. B. Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld) zu vermeiden.
- Im Fall einer Kündigung sind die Fristen für eine Kündigungsschutzklage unbedingt zu beachten!
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen – ansonsten gilt die Kündigung als wirksam.
Eigenkündigung? Vorsicht beim Arbeitslosengeld!
Wer selbst kündigt riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Auch hier gilt: Sichern Sie sich unbedingt vorher eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung.
Mein Angebot für Sie:
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