Rotlichtverstoß ohne Fahrverbot

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Nach dem Bußgeldkatalog ist bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß -später als 1 Sekunde durchgefahren - in der Regel ein Fahrverbot von 1 Monat zu verhängen. Laut amtlicher Begründung ist dieses verspätete Einfahren in eine Kreuzung als „besonders gefährlich anzusehen", weil sich der Querverkehr,  vor allem Fußgänger,  zu der Zeit bereits in dem Bereich der durch Rotlicht gesperrt war, befinden können. Fehlt es aber an einem derartig „gefährdeten" Querverkehr, kann es bei der Geldbuße bleiben.

Das Kammergericht in Berlin hob in II. Instanz das Urteil eines Amtsrichters auf, der in I. Instanz 125,-- € Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot verhängt hatte. Das Kammergericht sah dagegen von nur 50,-- € als angemessen an (3 WS 450/07).


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