Rückruf von Opel Astra, Insignia und Corsa 2022 – Hintergründe, Rechte, Klage

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Auch bei Opel geht der Abgasskandal in eine weitere Runde. So veröffentlichte das Kraftfahrtbundesamt vor wenigen Tagen seinen verpflichtenden Rückruf der Opel-Dieselmodelle Astra, Corsa und Insignia, da diese Fahrzeuge illegale Abschalteinrichtungen enthalten.

Was bedeutet dieser Rückruf und welche Folgen hat er? Welche Rechte habe ich als geschädigter Opel Fahrer? Auf diese Fragen finden Sie im Folgenden fundierte Antworten.

Geben Sie sich nicht mit Nachbesserungsmaßnahmen wie einem Softwareupdate, das nachteilige Auswirkungen auf den Motor haben kann, zufrieden. Lassen Sie alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten von unserem Expertenteam prüfen“, rät ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Balduin, Partner der bundesweit tätigen Mülheimer Verbraucherrechtskanzlei Balduin & Partner.

KBA-Rückruf von Astra, Insignia und Corsa

Weltweit werden 440.000 Fahrzeuge der Marke Opel auf verpflichtende Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in die Werkstätten gerufen. Allein in Deutschland sind 74.500 Fahrzeuge vom Rückruf erfasst.

Der Grund: Die Autos der Modelle Astra, Insignia und Corsa enthalten illegale Abschalteinrichtungen.

Der Rückruf wurde mit dem Code E222115640 (22-C-013) O7A am 17.02.2022 vom KBA veröffentlicht.

Die Behörde stellte fest, dass die betroffenen Dieselfahrzeuge unzulässige Manipulationen des Emissionskontrollsystems aufweisen, sodass sie auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte erreichen als im realen Straßenbetrieb.

Auf diese Weise wird nicht zuletzt der Verbraucher getäuscht. Ihm wird vorgemacht, er fahre einen relativ umweltfreundlichen Wagen, der sämtliche rechtliche Vorgaben einhalte. Stattdessen erfüllt er diese nicht und ist dementsprechend mangelhaft.

Neben VW und Co. ist der Rüsselsheimer Autobauer ebenfalls seit mehreren Jahren in den Abgasskandal verwickelt. Bereits im Jahr 2018 sprach das KBA einen verpflichtenden Rückruf der Opel-Dieselmodelle Zafira, Insignia und Cascada aus.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Vom Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) sind die Opel-Dieselmodelle Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013 bis 2018 umfasst. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge mit 1,3 und 1,6 Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6.

Welche Folgen hat der Rückruf?

Der vom KBA angeordnete Rückruf ist verpflichtend. Das bedeutet, dass die von der Behörde angeschriebenen Besitzer der betroffenen Modelle diesem nachkommen müssen. Ansonsten verliert er die Zulassungsgenehmigung für seinen Wagen.

Die Dieselfahrzeuge müssen in die Werkstätten gebracht werden. Dort muss Opel die illegale Manipulationseinrichtung zu entfernen.

Jedoch ist unklar, welche Folgen die Maßnahme des Autobauers auf die Fahrzeuge hat, die wohl in einem Softwareupdate bestehen wird.

Vergangene Rückrufaktionen haben gezeigt, dass derartige Nachbesserungen nachteilige Auswirkungen auf die Motorleistung sowie dessen Lebensdauer haben. Auch kann ein Softwareupdate zu einem höheren Verbrauch führen.

Wir, die auf das Automobil- und Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner empfehlen betroffenen Opel Fahrern vor diesem Hintergrund, sich von erfahrenen und kompetenten Anwälten beraten zu lassen und ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Denn aufgrund der illegalen Abschalteinrichtungen sind die betroffenen Fahrzeuge mangelhaft, sodass geschädigte Opel Fahrern verschiedene Rechte geltend machen können.

Welche Rechte haben betroffene Opel Fahrer?

Vom Dieselskandal betroffene Opel Besitzer haben zunächst rechtliche Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Autohändler. Denn liegt an dem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung vor, so besteht ein Sachmangel.

So können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, um das Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsvorteile erstattet bekommen. Diese Option gilt auch für Gebrauchtfahrzeuge.

Auch haben geschädigte Opel Fahrer die Möglichkeit, eine Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs gegen Rückgabe Ihres alten Neuwagens zu verlangen.

Darüber hinaus können Sie Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Händler sowie den Hersteller geltend machen. Dies ist auch möglich, falls Sie Ihren Wagen bereits weiterverkauft haben. Denn der Schaden ist Ihnen ja in jedem Fall beim ursprünglichen Kauf entstanden.

Empfehlung vom ADAC Anwalt

Sollten Sie Besitzer eines der vom Rückruf des KBA erfassten Modelle sein, empfehlen wir Ihnen, sich von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten vollumfänglich zu prüfen.

Die erfahrenen und auf das Automobilrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei Balduin & Partner unterstützen Sie auf der Grundlage unserer Expertise bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wir sind eine der ersten Anwaltskanzleien in Deutschland, die gegen Opel Klage wegen Dieselmanipulation erhoben haben. Im VW Dieselskandal haben wir Erfolge für über 1.000 Geschädigte erzielt.

Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und kostenfrei für eine Ersteinschätzung Ihres Falles.

Wir setzen Ihre Rechte außergerichtlich sowie gerichtlich durch und holen Ihr Geld zurück! Kontaktieren Sie uns, gerne auch per E-Mail.

Foto(s): Balduin & Partner

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