Rückruf VW Transporter T6

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Durch den VW-Dieselskandal ist der Motortyp EA 189 zu trauriger Berühmtheit gekommen. Probleme gibt es jedoch auch beim Nachfolgemodell mit der Bezeichnung EA 288. Konkret geht es um den VV Transporter T6. Unter dem Code 23Z7 gibt es einen Rückruf für den T6, bei dem ein Software-Update aufgespielt werden soll, damit die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden.

Bei dieser Aktion handelt es sich nicht um eine freiwillige Feldmaßnahme von VW, sondern um einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), wie die Behörde inzwischen bestätigte. Wie das KBA weiter mitteilte, kann es bei T6-Fahrzeugen eines begrenzten Zeitraums zu einer Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxid nach der Abgasnorm Euro 6 kommen. Der Rückruf gilt für die Modelle T6 California und California Beach, T6 Multivan, T6 Caravelle und T6 Kombi. Betroffen sind Fahrzeuge mit 2.0 TDI-Motor und der Abgasnorm Euro 6, die zwischen Oktober 2014 und November 2017 produziert wurden.

Überraschend kommt die Maßnahme sicher nicht, nachdem es für den T6 im Dezember 2017 einen Auslieferungsstopp gegeben hatte. Von dem verpflichtenden Rückruf sind nun Fahrzeuge betroffen, die schon vorher ausgeliefert wurden.

Für die betroffenen T6-Fahrer geht es um die Frage, welche Auswirkungen das Update auf den Motor haben könnte. VW gibt bislang nur an, dass durch die Maßnahme der AdBlue-Verbrauch geringfügig steigen könnte und bietet an, dem AdBlue-Tank acht Mal kostenlos nachzufüllen. Ob es bei einem gestiegenen AdBlue-Verbrauch bleibt oder noch weitere negative Veränderungen durch das Update auftreten, lässt sich derzeit noch nicht beantworten. Betroffene T6-Käufer können durch den Rückruf des KBA aber ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen.

„Die Fahrzeuge weisen ganz offensichtlich einen Mangel auf, der z. B. zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen kann. Ansprüche gegen den Händler können innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist bei Neuwagen und einem Jahr bei Gebrauchtwagen geltend gemacht werden. Darüber hinaus kommen auch Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller in Betracht, wie die Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zeigen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage.

 



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