Rücktritt bei Neuwagenmängeln nach OLG Hamm vom 23.05.2023

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Wenn Käufer eines Neuwagens Mängel am Fahrzeug feststellen, müssen diese den Verkäufer vor Ausübung des Rücktrittsrecht zumindest einmalig zur Nachbesserung auffordern. Über die Einzelheiten der Mängelrechte nach der seit 2022 geänderten Rechtslage wurde in einem anderen Rechtstipp berichtet.

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 23.05.2023 (Az: 28 U 54/21) eine Klage auf Rückabwicklung eines PKW-Kaufs im Jahr 2017 wegen Mängeln am Infotainmentsystem zurückgewiesen. Der Fall war somit noch nach dem bis 2022 geltenden Schuldrecht entschieden worden.

Die Klägerin hatte aus abgetretenem Recht einer Bank als Leasinggeberin die Rückabwicklung eines Neufahrzeugkaufs und Freistellung von Ansprüchen der Bank mit einer Klage verfolgt.

Das PKW-Modell enthält mit den Paketen "Navigation Pro" und "ConnectPro" umfassende Infotainment-Möglichkeiten (insbesondere Navigation, Telefonieren, Musikwiedergabe). Neben Problemen beim Telefonieren über die Freisprechanlage konnten angeblich Telefonate nicht angenommen werden und eingehende Anrufe wurden teilweise nicht angezeigt.
Die Klägerin war nach dem Urteil des OLG Hamm  zur Geltendmachung dieses Gewährleistungsrechts aktivlegitimiert, weil die Bank alle Sachmängelansprüche an sie abgetreten hatte.

Der Rücktritt vom Kauf aufgrund eines Mangels war im Prozeß jedoch nicht zu beweisen.

Der Beweis, dass das verkaufte Fahrzeug bei Übergabe des Fahrzeugs über einen solchen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB aufwies wurde nach den Ausführungen im Urteil vom 23.05.2023 nicht erbracht. Auch in einer Beweisaufnahme durch einen Sachverständigen hat sich nicht aufklären lassen, ob das von der Klägerin geleaste Fahrzeug einen anfänglichen Sachmangel im Bereich des Infotainment-Systems aufwies.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 23 Jahren im Verkehrsrecht, u.a. auf PKW-Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen spezialisiert. Die BRAK hat ihm das Fortbildungszertifikat Q verliehen. Er ist Vertragsanwalt der GTÜ in Augsburg und Stuttgart.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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