Rücktritt trotz Diesel-Update aussichtsreich!

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Gute Kunde für die Besitzer von diversen Diesel-Modellbaureichen deutscher Automobilhersteller.

Ungeachtet der Tatsache, dass der Volkswagen-Konzern in der Abgas-Affäre („Dieselgate“) auf den (fragwürdigen) Erfolg des Software-Updates verweist und auf mehr als 2,4 Millionen Kunden Bezug nimmt, die Ihr Fahrzeug haben nachrüsten lassen, bestehen gute Erfolgsaussichten für geschädigte Fahrzeugbesitzer der betroffenen Baureichen, den Kaufvertrag über Ihr Fahrzeug über das Kaufmängelgewährleistungsrecht rückabzuwickeln.

Laut einem Beschluss des Oberlandesgericht Köln dürfte das Software-Update alleine nicht vor Klagen betroffener Autobesitzer schützen, welche über einen Rücktritt vom Kaufvertrag ihren Diesel an den Hersteller (VW u. a.) zurückgeben wollen.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag komme trotz Software-Update in Betracht, so die Kölner Richter.

Dies auch und selbst dann, wenn der Käufer das Fahrzeug nach der Umrüstung noch genutzt habe.

Wenn die Nachbesserung/Nachrüstung mit aktualisierter Software wegen der Gefährdung der Betriebszulassung erfolge, verbleibt die Beweislast für die Mangel-/Fehlerfreiheit des Fahrzeugs auf Seiten des Herstellers, so die Richter. 

Ein Urteil dürfte in Kürze ergehen (OLG Köln, 18 U 134/17).

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