Rückzahlung bei Online-Sportwetten: bet365 im Fokus der deutschen Gerichte!

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Auch Online-Sportwetten gehören zum Online-Glücksspiel - und daher können unter bestimmten Bedingungen Verluste gerichtlich zurückgefordert werden. Jetzt wurde der Anbieter bet365 zur Rückzahlung einbehaltener Verluste verurteilt.

Nachdem sich zuletzt die Rückzahlung von Verlusten bei Online-Casinos als neues Verbraucherschutzthema herauskristallisiert hat, geht es jetzt bereits mit dem Bereich der Online-Sportwetten weiter. Mit dem Landgericht Potsdam (Urteil vom 13. September 2022, Az.: 12 O 244/21) hat ein weiteres Gericht den Rückzahlungsanspruch eines Spielers bei Online-Sportwetten gegen den entsprechenden Anbieter bestätigt. Ein Spieler hatte bei bet365 rund 10.600 Euro bei Online-Sportwetten verloren und muss dieses Geld jetzt zurückerstatten. Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die Beklagte mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glückspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und somit keinen Anspruch auf das Geld habe. Über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte die beklagte Anbieterin der Online-Sportwetten in diesem Zeitraum nicht. Der Spieler verlangte daher die Rückzahlung seines Verlustes.

„Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis 30. Juni 2021 verboten. Und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne explizite behördliche Lizenz nicht erlaubt. Das grundsätzliche Verbot gilt dabei für Online-Casinospiele und Online-Sportwetten gleichermaßen. Damit erhöhen sich die Chancen für geschädigte Spieler, ihre Verluste aus Online-Einsätzen kompensieren zu können“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung erwartet somit im Bereich der „Sportwetten“ die gleiche Entwicklung, weil sich auch hier die Rechtsprechung eindeutig positiv entwickle.

Daher betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung, dass auch Spieler, die bei Online-Sportwetten Geld verloren haben, unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen sollten, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz beziehungsweise auf Rückzahlung der erlittenen Verluste zu prüfen. Diese Ansprüche ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit ohne Rechtsgrund.

Auch andere Gerichte haben diese Rückzahlungsansprüche bereits bestätigt. So hat beispielsweise das Landgericht Landshut (Urteil vom 8. Oktober 2022, Az.: 75 O 1849/20) einen Anbieter von Online-Sportwetten aus Gibraltar verurteilt, an den Kläger 46.309,30 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 30. Januar 2021 zu zahlen. Ein Spieler, der rund 93.000 Euro bei Sportwetten im Internet verloren hatte, erhielt durch ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Köln sein Geld zurück (Urteil vom 2. September 2022, Az.: 37 O 317/20).

Auf der Homepage der Kanzlei wurde eine spezielle Webseite zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:

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Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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