Rückzahlung des Spiel- und Wetteinsatzes gegen ein Online-Casino und Wettanbieter mit Sitz in Curacao.

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1. Zugrunde liegender Sachverhalt des Urteils

Das Landgericht (LG) Dresden hat mit Urteil vom 13.09.2022 (Az. 10 O 2570/20) einem Spielteilnehmer und Wettenden eine Rückzahlung seiner Wetteinsätze in Höhe von rund EUR 8.000,00 zugesprochen, welche dieser von August 2017 bis Juni 2020 von seinem Wohnsitz in Dresden, über ein ausländisches Online Glückspiel- und Wettportal, verloren hatte.

Betreiberin der Online-Sportwetten und des Online-Glückspiels war die Invicta Networks N.V. mit Sitz in Curacao.


2. Begründung des Landgerichts Dresden

Die Begründung des Landgerichts beruhte auf der Tatsache, dass die Betreiberin der Online-Sportwetten, die Invicta Networks N.V. mit Sitz in Curacao, nicht über eine in Deutschland gültige Glückspiel -und Wettlizenz verfügte. 

Damit verstieß sie gegen das Verbot aus § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags Sachsen. 

Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig, weshalb ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) auf die Erstattung seines Verlusts bestünde.

Dies gilt auch dann, wenn die Parteien beide wussten, dass das Glücksspielangebot illegal war.

Die Kondiktionssperre nach § 817 S. 2 BGB gilt in diesem Fall nicht, da die geschädigte Partei nicht noch (zusätzlich) "bestraft" werden soll.

Ein Rückforderungsanspruch sei daher vollumfänglich zu bejahen.

3. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand bei illegalem Glücksspiel von ausländischen Wettanbietern in Deutschland richtet sich nach dem Wohnsitz des Spielers bzw. Wettenden. 

Die Klage ist am Wohnsitz des Verbrauchers zu erheben.

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für solche Fälle ergibt sich aus Art. 18 und 17 Abs. 1 c) der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO).

4. Potentiell betroffene Glückspielanbieter

Neben dem hier konkret betroffenen Anbieter, der Invicta Networks N.V. mit Sitz in Curacao, hat das Urteil gleichlaufende Bedeutung für Wett- und Glückspielanbieter wie

Bet365, Tipico, Bwin, Betfair, William Hill, 22Bet, Unibet, 1xBet,  Betway, 888sport, Interwetten, Sportingbet, Betsson, Paddy Power, 10Bet, TonyBet, ComeOn,  Bet-at-home, Marathonbet, Tipico, NetBet, BetVictor, Betfred, Betfair Exchange, 188Bet, Dafabet,  Betcris, Betway, BetOnline, BetRedKings, LeoVegas, 888 Casino, Bet365 Casino, LeoVegas Casino, Betway Casino, Unibet Casino, Mr Green Casino, Casumo Casino,  22Bet Casino, BitStarz Casino, Playamo Casino, Spin Casino, Jackpot City Casino, Royal Panda Casino, 1xBet Casino, Dunder Casino, Vulkan Vegas Casino, Genesis Casino, Rizk Casino, Casino Cruise,  Casino.com, EnergyCasino, Betsson Casino, William Hill Casino, PartyCasino, Betfair Casino, SlotsMillion Casino, Vera&John Casino, Guts Casino, CasinoEuro, PlayOJO Casino, Lucky Elektra,  22Bet Casino, BC Game Sportwetten, 20 Bet, MyStake Casino, Evolve Casino, N1 Casino, Ivibet Casino, iWildCasino, Bankonbet, Wizamba, etc.

5. Fazit

Dieses Urteil hat - wie parallel ergangene Urteile deutscher Gerichte - weitreichende Auswirkungen für andere Glücksspieler und Wettende. 

Es stellt klar, dass Online-Sportwetten, genau wie andere Glücksspiele, eine gültige Lizenz in Deutschland benötigen. 

Wenn ein Anbieter diese Lizenz nicht hat, sind die abgeschlossenen Verträge nichtig und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern

Daher sollten Spieler immer darauf achten, dass der Anbieter über eine gültige Lizenz verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, könnten sie ihre Verluste gerichtlich zurückfordern. 

Dies gilt für die Rechtslage bis in das Jahr 2021.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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