Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Darlehen ab 2004 - Verjährung droht zum Jahreswechsel

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Bearbeitungsgebühren beim Verbraucherkreditvertrag sind unzulässig, betroffenen Kunden steht ein Erstattungsanspruch zu. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Mai 2014 entschieden, dass die Berechnung von Kreditbearbeitungsgebühren in formularmäßigen Verbraucherkreditverträgen unwirksam sei. Die Prüfung eines Darlehensantrages liege allein im wirtschaftlichen Interesse des Kreditinstitutes, durch die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr werde der Darlehensnehmer unangemessen benachteiligt, der Kunde kann die Bearbeitungsgebühr daher grundsätzlich zurückfordern.

Die bislang offene Frage, die von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilt worden ist, war, wann ein solcher Rückforderungsanspruch verjährt, die Banken und Sparkassen stellten sich auf den Standpunkt, dass der Anspruch einer dreijährigen Verjährung unterliege. Damit wären alle Rückforderungsansprüche, die vor dem Jahr 2011 entstanden sind, bereits im Jahr 2014 verjährt.

Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung in der Entscheidung vom 28.10.2014 nicht geteilt, die Auffassung der Vorinstanzen, die eine dreijährige Verjährung angenommen haben, sei unzutreffend. Einem Kunden sei es aufgrund der ungewissen Rechtslage erst ab dem Jahr 2011 zumutbar gewesen, seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Konkret heißt das für die betroffenen Kunden, dass sie Bearbeitungsgebühren rückwirkend für Darlehensverträge ab dem Jahr 2004 geltend machen können. Kreditnehmer sollten ihre Kreditverträge daher ansehen und nachschauen, ob auch bei ihnen eine Bearbeitungsgebühr berechnet worden ist. Die Chancen, diese nunmehr zurückzuerhalten, dürften aufgrund der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung sehr aussichtsreich sein.

Aber Achtung! Die Ansprüche müssen bis spätestens zum Ablauf des Jahres 2014 geltend gemacht worden sein, sollte die Bank diese bis Mitte Dezember nicht erstattet haben, müssen unbedingt verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

Im ersten Schritt sollte ein betroffener Darlehensnehmer seine Ansprüche selbst gegenüber der Bank oder Sparkasse geltend machen und der Bank oder Sparkasse eine Frist zur Erstattung setzen. Erst wenn die Frist abgelaufen ist und die Bank oder Sparkasse nicht reagiert hat, sollte ein Anwalt aufgesucht werden, der weitere Maßnahmen – insbesondere eine verjährungshemmende Maßnahme – unternimmt.


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