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R&R Consulting GmbH stellt für AURIMENTUM klar: Keine Goldrückgabe nach Erhalt von Treuerabatt ! Aber Fragen bleiben

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Im Januar 2021 sah sich die Geschäftsführung der R&R Consulting GmbH  nach Hinweisen der BaFin gezwungen, ihre Passagen in den AGB´s zu ändern und ihre Anleger hierüber zu informieren. Klargestellt wurde unter anderen, dass es eben kein neues Rückgaberecht nach der 2. Goldlieferung bzw. dem Treuebonus in Form von Gold gibt. Man formulierte es im Schreiben vom 12.01.2021 wie folgt:

....wir haben unsere AGB auf den neuesten Stand gebracht. Anlass dazu hat uns die BaFin gegeben. Wir sollen klarstellen, dass nach der Lieferung des Treuebonus kein neues Rückgaberecht entstanden ist. Außerdem sollen wir das Wort Treuebonus nicht verwenden. Wir sind dem Wunsch der BaFin
nachgekommen und eine entsprechende Klarstellung in unsere AGB aufgenommen. Den Treuebonus
haben wir in Treuerabatt umbenannt.

.....Wenn Sie meinen sollten, Ihnen sei ein Rückgaberecht auch noch nach 24 Monaten
versprochen worden, so bitten wir Sie, sich bei uns zu melden, damit wir ggf. eine individuelle Lösung
finden. Wir gehen weiter fest davon aus, dass das Rückgaberecht nur nach der ersten Goldlieferung
bestand.

Tatsächlich steht in den ab 2021 geltenden AGB´s unter Ziffer 10: 

Rückgaberecht
Dem Käufer steht kein Widerrufsrecht zu, dies ergibt sich aus § 312g Absatz 2 Nummer 8 BGB.
Die R&R Consulting GmbH gewährt dem Käufer ein Rückgaberecht binnen einer Frist von 4 Wochen ab dem Tag der ersten Goldauslieferung. Dieses Rückgaberecht berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn der Käufer seine Rückgabeabsicht binnen der Frist in Textform erklärt. Die R&R Consulting GmbH holt darauf hin das Gold vom Käufer zurück und überweist innerhalb von 14 Tagen den vollständigen Kaufpreis an den Käufer zurück.

Das Wort "ersten" gab es in der vorherigen Version noch nicht. Wir vermuten, dass das wohl für besorgte Fragen bei BaFin-Mitarbeitern  führte. Anleger und Vertriebsmitarbeiter hätten wohl glauben können, dass das zuerst gelieferte Gold nach 24 Monaten und Erhalt der zweiten Lieferung Gold zurückgegeben und der Treuebonus hätte behalten werden können. 

Wie man nun Anfang 2021 seitens der R&R Consulting GmbH klarstellte, war dem natürlich n i e so....

Wo ist aber nun der Gewinn für die Kunden ?

Zur Zeit wird auf aurimentum.de Gold mit Treuerabatt - statt früher Treuebonus -  zum Grammpreis von 60,666 EUR unabhängig von der Stückelung ab € 5.000  angeboten. Der Marktpreis ist aber aktuell bei 46,93 EUR je Gramm. Nach Adam Riese sind das 22,642 % Unterschied. Behält der Anleger dieses Gold 24 Monate, so die Logik, bekäme er 8 % hiervon zusätzlich geliefert. 

Bliebe immer noch eine erhebliche Differenz. Warum sollte ein Anleger dieses Geschäft eingehen? 

1. Möchte man selbst diesen Betrag heute ausgeben, bekommt man heute am 15.04.2021 einen 100 g Barren, einen 2,5 g und einen 1g Barren. Das wäre also deutlich mehr als 100 gramm.

2. Mittels dem Produkt AUIMENTUM würden für € 5.000 nur 82,51 gramm geliefert werden. Bei Treue nach 24 Monaten 8% hiervon dazu. Das wären dann weitere 6,59 gramm und deutlich weniger als nach dem Selbstkaufmodell, was wohl jeder Anleger leicht auch ohne Doktortitel feststellen könnte.

Anleger haben uns auch noch Folgendes gefragt:

1. Ist der versprochene Treuerabatt von 8% nach 24 Monaten von Beginn an Eigentum des Kunden und auch wirklich als Sondervermögen bilanziert?

2. Wie muss der Kunde vor Erhalt des Treuebonus nach 24 Monaten nachweisen, dass er das Gold noch in seinem Eigentum hat?

3. Welche Lagerkosten berechnet Aurimentum für die Einlagerung des Treuerabatt über 24 Monate?

4. Was passiert im worst case mit dem versprochenen Treuerabatt, wenn dieser noch nicht an den Kunden geliefert wurde?

Abschließendes

Man kann der R&R Consulting GmbH nur wünschen dass es ihr gelingt, individuelle Lösungen für die Altkunden zu erbringen, welche meinen, ein Rückgaberecht nach 24 Monaten sei ihnen versprochen worden. 

Ebenso wünschen wir uns, dass man es endlich schafft, die fälligen Bilanzen ab dem Jahr 2016 zu veröffentlichen.  Schließlich wollen die Anleger wissen, wie sich etwaige Rückstellungen für den Treuerabatt bilanziell auswirken.


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