Russland-Ukraine-Konflikt: Konto-Spar-Guthaben bei der VTB Bank auszahlen lassen?! So kommen Sie an Ihr Geld.

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Zuge der dramatischen Entwicklungen in der Ukraine wurden Sanktionen gegen diverse russische Banken beschlossen (wie bspw. Ausschluss bzgl. SWIFT). 


Kunden der VTB Bank (Europe) fragen sich nun, wie Sie an Ihre Spareinlagen kommen und haben teilweise erhebliche Probleme bei der Kontoführung. Der Kundenservice der Bank wurde weitestgehend eingestellt.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.


Zum Hintergrund

Die erste russische Bank, die SBERBANK Europa (Tochter der russischen Sberbank), ist bereits pleite und hier greift für Bankkunden nun die EinlagensicherungDie Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) übernimmt die Abwicklung des Entschädigungsverfahrens.

Bei der europäischen Nierlassung der russischen VTB Bank (Sitz Frankfurt am Main) ist es zwar noch nicht soweit, doch wurde der Bank von der BaFin bereits untersagt weitere Spareinlagen anzunehmen.

Zudem kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bankführung, der Kundenservice wurde weitestgehend eingestellt bzw. erheblich verzögert.


Auf der Homepage heißt es eingangs direkt derzeit:

„Aktuell keine telefonische Erreichbarkeit“

Weiter heißt es:

„Wir versuchen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln auch weiterhin persönlich zur Verfügung zu stehen. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen ist dies kaum mehr möglich. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, vorübergehend die telefonische Erreichbarkeit einzustellen und bitten Sie, Ihre Anfragen per E-Mail an uns zu richten.

Wichtiger Hinweis: Haben Sie Sich mit Ihrem Anliegen bereits in den letzten Tagen an uns gewandt – aber noch keine Antwort erhalten - bitten wir Sie um etwas Geduld!“


Hier wird den Kunden also Geduld abverlangt. 

Unseres Erachtens müssen sich Kunden jedoch nicht vertrösten lassen.

Sie haben gegen die Bank einen rechtlichen Anspruch auf unverzügliche Auszahlung Ihrer Spareinlagen bzw. Dispositionsbefugnisse, welchen die Bank nachkommen muss.

 

Lesen Sie hierzu mehr in unserem Leitartikel: 

Hier geht's direkt zu unserem Leitartikel über die VTB-Direktbank (einfach anklicken!)


URL des Beitrages:

https://e-commerce-kanzlei.de/russland-ukraine-konflikt-probleme-mit-auszahlung-von-konto-guthaben-bei-der-vtb-direkt-bank!-anwalt-hilft-bei-geld-ueberweisung.html



Unser Rat 

Hier können Sie sich bei Problemen und Zahlungsverzögerungen an einen Rechtsanwalt wenden.

So kann geprüft werden, ob Ihnen Verzugsschäden (Zinsen etc.) zustehen. Zudem kann nötigenfalls ein gerichtliches Verfahren gegen die Bank eingeleitet werden, wenn diese einem berechtigten Anspruch Ihrerseits nicht nachkommen sollte.


Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. So kann an dieser Stellen eine anwaltliche Aufforderung zur Herausgabe der Guthaben unmittalbar an den jeweiligen Kunden/Kundin an die VTB mit Klageandrohung eine probates Mittel sein. Dabei ist ein zügiges Handeln sinnvoll, denn wenn die BaFin einmal ein Zahlungsverbot verhängt, ist eine reguläre Verfügung über die eigenen Einlagen zunächst nicht mehr möglich.



Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de




unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung:

Aufgrund der Komplexität der Einzelfälle, bitten wir Sie, von telefonischen Erstanfragen in diesen Fällen über unser Sekretariat abzusehen. Wenn Sie dringenden Beratungsbedarf haben und / oder eine telefonische Beratung eines Rechtsanwaltes benötigen, so können Sie hierzu über unser Kontaktformular eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung anfordern:

Wichtiger Hinweis: eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung ist in diesen Fällen nur per E-Mail möglich:

Hier geht's direkt zum Kontaktformular (einfach anklicken).


URL zum Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/




Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema