Russlands „Sonderinvestitionsvertrag“: Steuerliche Vergünstigungen

  • 4 Minuten Lesezeit

Ausländische Unternehmen sollen mit Sonderkonditionen belohnt werden, wenn sie ihre Produktion in Russland lokalisieren. Ein neuer Sonderinvestitionsvertrag verspricht dabei viel Flexibilität.

Am 23. Mai 2016 wurde das Föderalgesetz Nr. 144-FZ „Über die Änderungen zum Teil 1 und 2 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation“ verabschiedet. Es sieht neue steuerliche Vergünstigungen für Investoren in die russische Wirtschaft vor. Insbesondere Anleger, die einen föderalen Sonderinvestitionsvertrag mit dem Staat abschließen, können davon profitieren.

Hintergrund

Seit einem Jahrzehnt setzt die russische Wirtschaftspolitik vermehrt auf die staatliche Unterstützung heimischer und ausländischer Privatinvestoren, sowohl finanziell, als auch auf sonstige Weise. Hierfür wurden bereits mehrere Gesetze auf föderaler und Regionalebene verabschiedet. Eine besondere Bedeutung hat das Föderalgesetz vom 31.12.2014 Nr. 488-FZ „Über die Industriepolitik der Russischen Föderation“. Es hat den Sonder-Investitionsvertrag – russisch kurz SPIK – als staatliche Unterstützungsgarantie für Großanleger eingeführt.

Investoren haben eventuell die Möglichkeit, einen SPIK auf föderaler, regionaler und lokaler Ebene abzuschließen. Zum Abschluss eines föderalen SPIK sind nur Investoren berechtigt, die eine Geldanlage von über 750 Millionen Rubel in ein Projekt in Russland beabsichtigen. Die Vertragsdauer erstreckt sich bis zu dem Zeitpunkt der ersten Projekteinnahmen (EBIT), plus fünf Jahre. Es besteht eine Beschränkung von insgesamt zehn Jahren.

Die Voraussetzungen für den Abschluss von regionalen und lokalen SPIK sind in den jeweiligen Regional- und Lokalakten zu verankern. Die sind aber noch nicht in allen Regionen verabschiedet und befinden sich derzeit in Entwicklung. Manche Regionen gehen voran: So ist beispielsweise ein Investor zum Abschluss eines Investitionsvertrags mit der Region Perm erst dann berechtigt, wenn dieser 250 neue Arbeitsplätze in der Region gewährt. Die Laufzeit des SPIK mit der Region Perm ist ebenso auf zehn Jahre begrenzt. Regionale SPIK-Verträge können derzeit auch mit dem Moskauer Gebiet, den Regionen Kostroma, Tambow sowie der Republik Tatarstan abgeschlossen werden. Mit seinen 85 Föderationssubjekten ist das Potenzial für Weiterentwicklung in dem Bereich in Russland sehr hoch.

Erfüllt der Investor die jeweiligen Voraussetzungen, kann er als zweiten Schritt konkrete staatliche Unterstützungsmaßnahmen mit den zuständigen Behörden vereinbaren. Das Gesetz Nr. 488-FZ verfügt über eine breite Palette von Vergünstigungen, die Gegenstand von SPIK sein können. Dazu gehören auch Steuervergünstigungen.

Steuervergünstigungen

Der Grad von Steuervergünstigungen variiert je nach der Ebene eines SPIK. Maximale Steuervergünstigungen können bei einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen Investor, Behörden der föderalen Ebene und des Föderationssubjekts erreicht werden. Sie können ab dem Zeitpunkt genutzt werden, an dem der Investor die ersten Einnahmen aus dem Investitionsprojekt erhält. Eine weitere Voraussetzung ist die Verankerung im jeweiligen SPIK.

Nach derzeitigem Stand haben nicht alle Regionen diese Vergünstigungen gesetzlich geregelt. Allerdings sind die Erwartungen sehr hoch, dass entsprechende Gesetzesänderungen in den jeweiligen Regionalverwaltungen vorbereitet und in Kürze verabschiedet werden.

Der Investor kann diese Vergünstigungen während der gesamten Vertragsdauer von SPIK nutzen, maximal jedoch bis zum Jahr 2025.

Ermäßigter Satz der Gewinnsteuer

Die russische Gewinnsteuer wird sowohl an den föderalen Fiskus in Höhe von 2 Prozent, als auch an den regionalen Fiskus in Höhe von 18 Prozent gezahlt. Ab 2017 können dann die Investoren im Rahmen eines föderalen SPIK den Satz bis auf 0 Prozent senken. Auch eine regionale Senkung bis auf 0 Prozent ist möglich, wenn dies in der regionalen Gesetzgebung vorgesehen ist. Der 0-Prozent-Steuersatz auf Föderalebene kann jedoch nur bei einem Anteil von mindestens 90 Prozent an den Erträgen aus Investitionsprojekten (Warenvertrieb) in Gesamterträgen des Investors gelten.

Beschleunigte Abschreibung

Zusätzlich berechtigt der Abschluss eines SPIK (derzeit auf Föderalebene) zu einer beschleunigten Abschreibung des Anschaffungswertes vom Anlagevermögen. Dies wird ab dem 1. Januar 2017 für Vermögensgegenstände des Investors möglich sein, die im Rahmen des Investitionsprojekts genutzt werden. Grundsätzlich gehören zum steuerlich abschreibungsfähigen Anlagevermögen Vermögensgegenstände mit Anschaffungswert über 100.000 Rubel und eine Nutzungsdauer über 12 Monate. Die beschleunigte Abschreibung kann in dem Fall maximal mit Faktor zwei gelten. Dadurch kann die Summe der Vermögenssteuer erheblich gesenkt werden. Zusätzliche Voraussetzungen sind gemäß dem Gesetz Nr. 144-FZ in einer Regierungsverordnung festzulegen. Bis dahin ist die Anwendung dieser Vergünstigung nicht möglich. Eine solche Verordnung ist allerdings noch nicht erlassen worden.

Bestandsgarantie der Steuersätze

Alle Steuersätze, die am Tag der Unterzeichnung des föderalen SPIK gelten, bleiben gemäß den jüngsten Änderungen zum Steuergesetzbuch bis zum Ablauf von SPIK unverändert. Werden die Steuervergünstigungen im SPIK festgelegt, so wird gesetzlich gewährt, dass diese bis zum vereinbarten Zeitpunkt beziehungsweise bis zum Ablauf des SPIK nicht einseitig aufgehoben werden können.

Die einzelnen Bestimmungen von SPIK, auch die Steuervergünstigungen selbst hängen vom Investitionsprojekt ab. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, eine klare Vorstellung von Abläufen und Phasen des jeweiligen Investitionsprojekts zu haben, um steuerliche Effizienz zu erreichen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Brand

Beiträge zum Thema