Sali Invest AG – die Zukunft sieht wohl nicht mehr grün aus

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Sali Invest AG: Das innovative südbadische Unternehmen für ökologische Wertanlagen mit Substanz? 

Transparente, krisensichere Sachwertanlagen sollten Sicherheit für die Zukunft schaffen. 

Lange wurde dieser Schein aufrechterhalten

Doch die gutwilligen Anleger müssen aktuell nach dem „Ausstieg“ der Sali Invest AG aus dem Projekt „Unser Park“ eine gravierende Gefährdung ihres Investments – im schlimmsten Fall auch dessen vollständigen Verlust – zur Kenntnis nehmen. 

Genussrechte – eine riskante Anlage

Da Genussrechte nur rudimentär reguliert sind, kann der Anbieter sie nach eigenem Gutdünken gestalten. So sind die versprochenen „stabilen“ Renditen meist doch noch unverbindlich, die Kostenbelastung ist während der langen Laufzeit hoch und intransparent, der vorzeitige Ausstieg – schwierig. 

Anders als Aktionäre haben Genussrechtsinhaber keine Mitspracherechte, obwohl sie das unternehmerische Risiko mittragen. Hinzu kommt: Im Pleitefall sind Ansprüche der Anleger meist „nachrangig“, andere Gläubiger werden also vor ihnen aus der Insolvenzmasse bedient.

Ausstieg aus der Genussrechtsbeteiligung durch Widerruf und außerordentliche Kündigung

Dass es sich bei der „Beteiligung“ an den sozial nachhaltigen Green Buildings – Projekten um hochriskante Unternehmensbeteiligungen ohne Realisierungsgarantie der Initiatoren handelte, erkannten viele Kunden der Sali Invest AG naturgemäß nicht. Die Anleger dürften vielmehr ihren Beratern vertraut haben, dass es sich um eine gute Kapitalanlage handele. Viele Anleger leisteten – neben der Kontoeröffnungszahlung – über Jahre hinweg noch fleißig die monatlichen „Sparbeiträge“, während die ehemaligen Vorstände nach den Feststellungen des Landgerichts Freiburg eine fragwürdige Auffassung der Pflichten ihrer Geschäftstätigkeit an den Tag legten. Der Gesellschaft erlitt hierdurch nach dem Inhalt eines uns vorliegenden Urteils erhebliche Vermögenseinbußen. 

Aus dem kürzlich veröffentlichen Geschäftsbericht für das Jahr 2017 ergibt sich denn auch ein ernüchterndes Bild der Situation der Gesellschaft. 

Feststellungen des Landgerichts Freiburg

So sollen frühere Vorstände, Gründungsgesellschafter und Vertriebsverantwortliche der Sali Invest AG ihre Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Gesellschaft dadurch verletzt haben, dass zahlreiche Rechnungen auf einen Vertrag bezahlt wurden, der – was sie wussten – unwirksam abgeschlossen wurde. Weiter stellte das Gericht fest, dass es über einen langen Zeitraum hinweg an der regelmäßig erforderlichen Veröffentlichung von Gesellschafterbeschlüssen im Handelsregister fehlte. Dies obwohl die Gesellschaft sich nahezu ausschließlich und planvoll durch die Ausgabe von Genussrechten finanzierte und die Publizität von Gesellschafterbeschlüssen gerade auch der Information der Genussrechtsinhaber diesen sollte.

Handlungsoptionen für Anleger – weitere Verluste und Risiken vermeiden

Aus Sicht von Mayer & Mayer Rechtsanwälte gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, sich von den langfristigen Genussrechtsbeteiligungen zu lösen, um weitere Vermögenseinbußen zu vermeiden. Anleger, die ihre Ratenzahlungen eingestellt haben, sollten sich durch Aufforderungsschreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzleien bzw. Klageandrohungen nicht einschüchtern lassen.

Dies gilt auch für die Käufer der als Einmalanlagen ausgestalteten Genussrechtsbeteiligungen Typ C und D, die nach unserer Rechtsauffassung einen fälligen Rückzahlungsanspruch aus der wirksamen Kündigung der Genussrechtsbeteiligung haben.

Je nach Vertragstyp und Vertragsanbahnungssituation kommen zur Schadensbegrenzung Widerruf, außerordentliche Kündigung, Anfechtung, Rücktritt sowie Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft selbst, aber auch gegen ihre ehemaligen Vorstände und die involvierten Berater in Betracht.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte unterstützen gerne auch Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. 

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

Eine erste Einschätzung Ihres Falles geben wir Ihnen gerne.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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