Sammelklage gegen JP Morgan wegen erhobener Gebühren bei Käufen von Kryptowährungen auf Kreditkarten

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Am 12. April 2018 berichtete das Handelsblatt von Kunden der US-amerikanischen Großbank JP Morgan, die Klage gegen das Finanzinstitut eingereicht haben. Grund für die Klagen sollen die vom Institut erhobenen Gebühren und Zinsen beim Kauf mit einer JP-Morgan-Kreditkarte von Kryptowährungen sein. Ein Investor berichtete, dass er seine Kryptowährungskäufe auf Internetplattformen als Bargeldauszahlungen verbuchte, statt als Onlinekäufe und die Bank daraufhin Zinsen von 30 Prozent sowie weitere Gebühren forderte. JP Morgan müsste im Rahmen einer erfolgreichen Sammelklage alle erhobenen Gebühren rückerstatten sowie Schadensersatz zahlen.

Zahlreiche Institute wie zum Beispiel auch die Bank of America und die Citigroup versuchen derzeit die Käufe von Kryptowährungen per Kreditkarte einzuschränken oder gar zu blockieren, denn viele Finanzaufseher sehen ein unkalkulierbares Risiko für das Finanzsystem durch den Kauf der hochspekulativen virtuellen Währung auf Kredit.
Bei einem Absturz der Währungen könnte im schlimmsten Fall eine Vielzahl an Schuldnern die Kredite nicht tilgen, so dass die Banken diese abschreiben müssten. Ein ähnliches System hatte 2008 im Rahmen der Immobilienkäufe zum Börsencrash und der Finanzkrise geführt.

Immer häufiger warnen Finanzexperten, Verbraucherzentralen oder auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Kryptowährungen. Bitcoins, Ether, Ripple und zahlreiche andere Kryptowährungen locken mit hohen Renditen und gewinnen immer mehr Interessenten. Auf die Risiken und Gefahren wird dabei selten eingegangen.
Kryptowährungen unterliegen kaum Regelungen und deshalb sind Angebote häufig intransparent und unverständlich ausgestaltet. Selbst bei seriösen Angeboten warnen Experten zur Vorsicht, da Kryptowährungen generell starke Kursschwankungen aufweisen. Hinter Kryptowährungen stehen zudem keinerlei Sachwerte wie z. B. Gold oder Öl, so dass sich bei der Investition nur auf eine positive Kursentwicklung vertrauen bzw. spekulieren lässt. Demnach sind Kryptowährungen nur noch risikobereiten Anlegern zu empfehlen. Die Investitionen sind äußerst spekulativ und der Totalverlust bei Anlegern könnte rasch eintreten. 

Staaten wie z. B. Südkorea und China planen der Wirtschaftswoche vom 11. Januar 2018 zufolge das Verbot des Handels mit Kryptowährungen. Derzeit soll die südkoreanische Regierung einen Gesetzesentwurf vorbereiten, der den Börsenhandel mit Kryptowährungen untersagt. Auch der US-Senat möchte sich Insidern zufolge ab Februar umfassend mit den Risiken von Kryptowährungen wie Bitcoin auseinandersetzen.
Im Gegensatz zum klassischen Geld könnten Kryptowährungen keine Wertstabilität gewährleisten.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Deshalb wird geraten anwaltlichen Rat einzuholen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

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