Sanktionierung unter 25-Jähriger kann bei Wohlverhalten gekürzt werden - Hinweispflicht

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Erhält  ein unter 25 jähriger eine Sanktion wegen einer Pflichtverletzung, so führt das Fehlen eines Hinweises auf Möglichkeit der Begrenzung der Sanktion bei Wohlverhalten zur Rechtswidrigkeit des Sanktionsbescheids. Im, der Sanktion des Jobcenters vorausgehenden, Anhörungsschreiben muss ein Hinweis auf eine mögliche Kürzung enthalten sein. Das ist von Bedeutung, weil die Sanktion auf eine Verhaltensänderung zielt, die möglichst schon vor Inkraftsetzung der Sanktion erreicht werden sollte. Dazu muss der betroffene aber wissen, dass ihm die Chance auf Abmilderung der Sanktionsfolgen zugestanden wird (SG Berlin, Beschl. v. 23.08.2012).


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