Veröffentlicht von:

Santander Ratenschutzversicherung gibt vor BGH Verhandlung auf

  • 1 Minuten Lesezeit

In zwei von uns geführten Verfahren auf Erstattung der Versicherungsprämien für Ratenschutzversicherungen bei vorzeitig abgelösten Darlehen kämpften wir uns durch alle Instanzen und landeten schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Dort kam es dann zu einer überraschenden Wende, denn die potenzielle Entscheidung des BGH verunsicherte dann doch die Versicherung so sehr, dass sie die geltend gemachten Forderungen in voller Höhe erstattete.

Warum die Ratenschutzversicherung Angst vor der BGH-Entscheidung hatte

Die Ratenschutzversicherung ist verpflichtet, jeden Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht zu belehren. Unterlässt die Versicherung die Belehrung oder erteilt sie die Belehrung fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist erst gar nicht zu laufen.

Die Santander Consumer Bank AG war anscheinend der Meinung, dass es wohl sehr trickreich sei, dass bei der Santander Ratenschutzversicherung der Verbraucher nur die versicherte Person ist, aber nicht der eigentliche Versicherungsnehmer. Folglich stünde dem Verbraucher auch kein Widerrufsrecht zu. Versicherungsnehmer ist bei diesem Konstrukt die Santander Bank.

Das sehen wir anders

Dem Verbraucher steht nämlich aus den folgenden Gründen das gesetzliche Widerrufsrecht zu:

  • Der Verbraucher trägt die Versicherung wirtschaftlich, da er die Einmalprämie zahlt.
  • Der Verbraucher trägt das typische Versicherungsrisiko, dass beim Nichteintritt des Versicherungsfalles die Versicherungsprämie trotzdem gezahlt werden muss.
  • Die Santander Bank ist nicht schutzbedürftig, was ja auch Grundlage des Widerrufsrechtes ist.

Nach unserer Erfahrung wurden die Verbraucher nicht über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt, so dass die Verträge auch heute noch widerrufen werden können. Damit kann in den meisten Fällen die volle Einmalprämie zurückgefordert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihre Verträge hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit einer Ratenschutzversicherung von einem Fachanwalt prüfen lassen. Sprechen Sie uns an. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Lenné

Beiträge zum Thema