Schadenersatz bei einem Mercedes GLE 350 Diesel im Abgasskandal

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Daimler muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Mercedes GLE 350d 4Matic leisten. Das hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 3. Mai 2021 entschieden (Az.: 7 O 265/20).

Der Kläger hatte den Mercedes GLE 350d 4Matic als Neuwagen 2016 gekauft. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor der Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen amtlichen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Er argumentierte, dass in dem Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden, die im Ergebnis dazu führen, dass die Stickoxid-Emissionen im Prüfmodus zwar reduziert werden, im normalen Straßenverkehr aber wieder ansteigen. Zudem werde bei der Abgasrückführung ein sog. Thermofenster verwendet.

Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Er sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Dortmund. Schon durch den Rückruf des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung dränge sich der begründete Verdacht einer unzulässigen Manipulation auf, so das Gericht weiter.

Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt und nur zu weiten Teilen geschwärzte Dokumente vorgelegt – auch zum Rückruf des KBA. Das sei nicht ausreichend, so das LG Dortmund. Durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe Daimler das KBA bewusst getäuscht und sich gegenüber dem Kläger sittenwidrig verhalten, stellte das Gericht klar.

Der Schaden sei dem Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Es liege auf der Hand, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung und einer drohenden Betriebsbeschränkung nicht erworben hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Dortmund. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Der Druck auf Daimler wächst. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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