Schadenersatz für Mercedes Viano im Abgasskandal

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Abgasskandal muss die Daimler AG Schadenersatz bei einem Mercedes Viano 2.2 CDI leisten. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 1. September 2021 entschieden (Az.: 9 O 1474/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist und der Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde.

Der Kläger hatte den Mercedes Viano 2.2 CDI Blue Efficiency 2018 gebraucht gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung (KBA) angeordnet. Dabei geht es um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Sie sorgt dafür, dass sich das Motoröl langsamer erwärmt und der Stickoxid-Ausstoß dadurch reduziert wird. Allerdings ist sie unter normalen Betriebsbedingungen wie sie im Straßenverkehr herrschen, kaum aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß dann steigt.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Neben der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung kämen noch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. ein Thermofenster, zum Einsatz.

Die Klage hatte Erfolg. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch konkludent getäuscht. Daimler müsse daher Schadenersatz leisten, so das LG Traunstein. Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargelegt, dass in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden. Daimler habe den Vorwurf hingegen nicht wirksam bestritten.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Gegen Rückgabe des Mercedes Viano könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung von Daimler verlangen. Da er das Fahrzeug zwischenzeitlich weiterverkauft hat, tritt der Veräußerungspreis an die Stelle des Fahrzeugs. Dieser Betrag ist vom ursprünglichen Kaufpreis abzuziehen.

„Der Druck auf Daimler im Abgasskandal steigt weiter. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zudem hat der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie zu einer Erhöhung der Emissionen im Straßenverkehr führen. „Es bestehen daher gute Chancen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema