Schadenersatz für Porsche Macan im Abgasskandal – Achtung Verjährung

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Im Abgasskandal muss die Audi AG als Herstellerin des Motors Schadenersatz bei einem Porsche Macan S Diesel leisten. Das hat das Landgericht Memmingen mit Urteil vom 8. Oktober 2021 entschieden.

Der Kläger hatte den Porsche Macan S Diesel 3.0 TDI im Juni 2016 gekauft. In dem SUV ist ein von der Konzernschwester Audi entwickelter und hergestellter 3-Liter-V6-TDI-Motor verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung an.

Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, u.a. in Form der sog. schnellen Motoraufwärmstrategie zum Einsatz kämen.

Die Klage hatte Erfolg. Audi habe den in dem Porsche Macan S verwendeten Motor hergestellt und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Die Zulassungsbehörde sei im Typengenehmigungsverfahren getäuscht und so die EG-Typengenehmigung erschlichen worden, so das Landgericht Memmingen. Als die verwendete sog. Aufheizstrategie entdeckt wurde, hat das KBA sie als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und daher den Rückruf angeordnet.

Der Kläger habe schon bei Abschluss des Kaufvertrags einen Schaden erlitten, da es auf der Hand liege, dass er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem drohenden Verlust der Zulassung gewusst hätte, so das LG Memmingen. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden und gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, urteilte das Gericht.

Neben dem Porsche Macan wurde auch der Porsche Cayenne sowie zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Wie zahlreiche Urteile zeigen, bestehen gute Chancen Schadenersatz gegen die Audi AG als Motorenherstellerin durchzusetzen. „Allerdings muss die dreijährige Verjährungsfrist beachtet werden. Wer im Laufe des Jahres 2018 den Rückruf erhalten hat, muss jetzt handeln, da Ende 2021 die Verjährung der Schadenersatzansprüche droht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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