Schadenersatz im Abgasskandal für VW Sharan mit Dieselmotor EA 288

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VW muss im Abgasskandal einen VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 29. Juli 2020 entschieden (Az.: 3 O 39/20). 

Dass VW im Abgasskandal schadenersatzpflichtig ist, hat der Bundesgerichtshof bereits im Mai festgestellt. Dabei ging es jedoch um Fahrzeuge mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor EA 189. Der VW Sharan des Klägers in dem Fall vor dem LG Offenburg war allerdings schon mit dem Nachfolgemotor EA 288 ausgestattet.  „Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger daher Anspruch auf Schadenersatz hat. Auch bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das LG Offenburg entschied, dass der VW Sharan, den der Kläger 2017 als Gebrauchtwagen gekauft hatte, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werde der Emissionsausstoß reduziert, während er im realen Straßenverkehr wieder steigt. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das Gericht. 

In einem vergleichbaren Fall hatte das LG Offenburg mit Urteil vom 23. Juni 2020 auch dem Käufer eines Audi A3 mit dem Motor EA 288 Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zugesprochen (Az.: 3 O 38/18). Durch die unzulässige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft und darüber hinaus bestehe auch das Risiko, dass die Behörden das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung stilllegen, so das LG Offenburg. 

Neben dem LG Offenburg hat eine Reihe verschiedener Landgerichte den Klägern bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 Schadenersatz zugesprochen. Rechtsanwalt Gisevius hat an den Landgerichten München und Heilbronn Schadenersatz für Käufer eines VW „Bulli“ T6 mit dem EA 288 durchgesetzt. 

„Die Chancen auf Schadenersatz beim Fahrzeugen mit dem EA 288 steigen. Dazu trägt auch bei, dass die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig sind“,  so Rechtsanwalt Gisevius. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an. 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 



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