Schadenersatz im Audi-Abgasskandal vor Eintritt der Verjährung geltend machen

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Der Abgasskandal ist für Audi noch nicht vorbei. Die VW-Tochter entwickelte und produzierte die größeren Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 mit drei Litern Hubraum und mehr. Diese Motoren wurden in zahlreichen Audi-Modellen und auch in den Porsche SUVs Cayenne und Macan sowie dem VW Touareg eingesetzt. Für zahlreiche Modelle ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

„Die Rechtsprechung zeigt, dass betroffene Autokäufer gute Chancen haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der BGH hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW sich im Dieselskandals wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht hat. Dabei ging es jedoch um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Litern Hubraum mit dem kleineren Dieselmotor des Typs EA 189. Audi zeichnete für die Herstellung der größeren Dieselmotoren verantwortlich und auch hier kamen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz, wie u.a. die zahlreichen Rückrufe des KBA zeigen.

„Damit hat sich Audi ebenfalls wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht und die Rechtsprechung des BGH lässt sich übertragen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte haben Audi inzwischen zu Schadenersatz verurteilt. Auch die Rechtsprechung des EuGH ist im Abgasskandal sehr verbraucherfreundlich, so dass die Chancen auf Schadenersatz weiter gestiegen sind. Allerdings muss die Verjährungsfrist beachtet werden. In vielen Fällen könnte die Verjährung der Schadenersatzansprüche Ende 2022 eintreten.

Im Abgasskandal gilt die kenntnisanhängige dreijährige Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist setzt am Ende des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher davon Kenntnis erlangt hat und endet drei Jahre später.  Strittig ist, ab wann die Kenntnis des Verbrauchers vorausgesetzt werden kann. In der Regel wird aber davon ausgegangen, dass dies spätestens mit Erhalt des Rückrufschreibens der Fall ist. „Wer im Laufe des Jahres 2019 einen Rückruf für sein Fahrtzeug erhalten hat, sollte daher seine Schadenersatzansprüche jetzt geltend machen, da zum 31. Dezember 2022 die Verjährung droht“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/audi-im-abgasskandal




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