Schadenersatz im Wohnmobil Abgasskandal – Verjährung beachten

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof hat für Rückenwind hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen im Wohnmobil-Abgasskandal gesorgt. Mit Urteil vom 27.11.2023 hat der BGH entschieden, dass Wohnmobil-Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Fahrzeug verbaut ist (Az.: VIa ZR 1425/22). „Von dem Urteil können etliche Wohnmobil-Besitzer profitieren, wenn sie die Verjährung im Blick behalten und ihre Schadenersatzansprüche rechtzeitig geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zahlreiche Wohnmobile verschiedener Hersteller basieren auf einem Fiat Ducato. Abgasmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) haben gezeigt, dass verschiedene Modelle des Fiat Ducato die gesetzlichen Grenzwerte beim Abgasausstoß zum Teil deutlich übersteigen. Trotz Hinweises des KBA an die italienische Zulassungsbehörde sah diese keinen Grund einzugreifen.

„Auf Schadenersatzansprüche in Deutschland hat das jedoch keinen Einfluss“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn der BGH hat deutlich gemacht, dass im Wohnmobil-Abgasskandal deutsches Recht anwendbar ist. Denn es komme nicht darauf an, dass der Fiat Ducato als Basis-Fahrzeug in Italien die Typengenehmigung erhalten hat, so der BGH. Entscheidend sei, in welchem Staat das vervollständigte Wohnmobil in den Verkehr gebracht wurde. „War das in Deutschland, ist auch deutsches Recht anwendbar“, ergänzt Rechtsanwalt Seifert.

In Deutschland sind die Ansprüche auf Schadenersatz im Abgasskandal durch die Rechtsprechung des BGH erheblich gestiegen. Mit Urteil vom 26. Juni 2023 hatten die Karlsruher Richter deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestehen. Mit seiner Entscheidung vom 27. November 2023 hat der BGH klargestellt, dass sich diese Rechtsprechung auch auf Wohnmobile anwenden lässt.

Für zahlreiche Wohnmobil-Besitzer sind das gute Nachrichten. Allerdings sollten sie die Verjährung im Blick behalten, wenn sie Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Grund ist, dass Fiat und damit auch Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato schon im Sommer 2020 in die Schlagzeilen gerieten: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia an verschiedenen Fiat-Standorten wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco durchgeführt. Betroffen sollen nach Angaben der Vermittler auch rund 200.000 Wohnmobile sein.

Entscheidend für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist ist, wann die Geschädigten Kenntnis von ihrem möglichen Schadenersatzanspruch erlangt haben oder erlangt haben müssten. Bei strenger Auslegung könnte das im Sommer 2020 nach Bekanntwerden der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei Fiat gewesen sein. Dann würden die Schadenersatzansprüche bereits am 31.12.2023 verjähren.

Rechtsanwalt Seifert: „Es gibt gute Argumente, dass die Verjährungsfrist nicht schon 2020 zu laufen begonnen hat und dementsprechend noch keine Verjährung zum Jahresende 2023 eintritt. Gerichte können das allerdings auch anders sehen.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/wohnmobile-abgasskandal



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marcel Seifert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten