Wohnmobil Abgasskandal - OLG Naumburg spricht Schadenersatz zu

  • 2 Minuten Lesezeit

Das OLG Naumburg hat den Fiat-Mutterkonzern Stellantis im Wohnmobil-Abgasskandal mit Urteil vom 15. September 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az. 8 U 24/23). Der Kläger erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück und kann das Wohnmobil behalten. Damit folgte das OLG Naumburg der Rechtsprechung des BGH, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen.

„Anders als bei Schadenersatzansprüchen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wird bei Fahrlässigkeit der Kaufvertrag nicht vollständig rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der nach Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt. Zudem kann der Käufer das Fahrzeug behalten“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.


Hohe Abgaswerte bei Fiat Ducato


Die Rechtsprechung des BGH zeigt Wirkung, wie auch das Urteil des OLG Naumburg zeigt. In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil des Herstellers Sunlight, das auf einem Fiat Ducato aufbaut. Fiat rückte im Abgasskandal im Sommer 2020 in den Blickpunkt als die Staatsanwaltschaft Frankfurt eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen durchführte. Damit hatte der Dieselskandal auch Wohnmobile aus Basis des Fiat Ducato erfasst. Zumal Abgasmessungen, u.a. des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zeigten, dass verschiedene Modelle des Fiat Ducato die zulässigen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich überschreiten.

Der Kläger in dem Verfahren vor dem OLG Naumburg machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. Er führte aus, dass die Abgasreinigung 22 Minuten nach Start des Motors reduziert werde. Außerdem käme ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Folge sei, dass der Stickoxid-Ausstoß erheblich steige.


Kläger erhält 10 Prozent des Kaufpreises


Das OLG Naumburg sprach dem Kläger Schadenersatz zu. In dem Fahrzeug kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz und der Kläger sei dadurch zumindest fahrlässig geschädigt worden. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens. Er erhält nun 10 Prozent des Kaufpreises, rund 4.800 Euro, zurück und kann das Fahrzeug behalten. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen. Rechtsanwalt Schwering: „Bemerkenswert ist, dass das OLG Naumburg Stellantis nicht die Möglichkeit der Revision eingeräumt hat. Das Urteil ist somit quasi rechtskräftig.“

Trotz der erhöhten Abgaswerte beim Fiat Ducato hat die italienische Zulassungsbehörde nichts unternommen. Auch vom KBA gibt es bislang keinen Rückruf. „Das ändert nichts an den Schadenersatzansprüchen betroffener Wohnmobil-Besitzer. Ihnen kommt auch entgegen, dass der BGH die Hürden für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen durch seine aktuelle Rechtsprechung erheblich gesenkt hat“, so Rechtsanwalt Schwering.


Kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Möglichkeiten


Schwering Rechtsanwälte bietet von Abgasskandal betroffenen Autokäufern eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an unter https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/kontakt#kostenlose-beratung




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Schwering

Beiträge zum Thema