Schadenersatz wegen Falschberatung ⚠️ was tun?

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Manche Anleger sind von einer Falschberatung betroffen. In dem Fall gibt es häufig die Möglichkeit, Schadenersatz wegen der Falschberatung zu fordern. Entsprechende Anlageberater und Anlagevermittler sind vorrangig in der Haftung.

Damit Sie als betroffener Anleger ihre Ansprüche durchsetzen können, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert. In diesem Fall steigen Ihre Chancen, dass zum Beispiel Bank- oder Anlageberater den entstandenen Schaden ersetzen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Praxis sind Anleger häufiger von einer Falschberatung betroffen, die zu einem finanziellen Schaden führen kann

  • Grundlage für die Ansprüche betroffene Anleger sind Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsverträge

  • Verstößt der Berater gegen seine Pflichten, indem er beispielsweise keine anlagegerechte Beratung durchführt, kann dies zum Anspruch auf Schadenersatz führen

  • Damit Sie Ihre bestehenden Ansprüche mit guten Erfolgsaussichten durchsetzen können, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll

In welchem Fall haben Anleger Anspruch auf Schadenersatz?

Damit seitens betroffener Anleger ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Falschberatung existiert, muss zunächst ein Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsvertrag zustande gekommen sein. Weitere Voraussetzung ist, dass Berater und Vermittler ihre Pflichten verletzt haben. 

Zudem muss daraus ein Schaden entstanden sein, der sich nach § 280 Absatz 1 BGB aus der Pflichtverletzung ergibt. In diesen Fällen sind die Berater und Vermittler laut §249 BGB dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Welche Pflichten haben Anlageberater im Hinblick auf die Beratung?

Einige Pflichten der Anlageberater lassen sich einer von zwei Gruppen zuordnen. So müssen die Anleger sowohl anlage- als auch anlegergerecht beraten werden. Die anlagegerechte Beratung beinhaltet, dass die Anlageberater ihre Kunden umfassend über Merkmale und vor allem Risiken der Anlage informieren. Das betrifft sowohl allgemeine als auch produktspezifische Risiken, wie zum Beispiel:

  • Kursrisiko

  • Ertragsrisiko

  • Währungsrisiko

Anleger müssen zwingend auf die Risiken hingewiesen werden, um beurteilen zu können, ob ihnen die Anlage nicht doch zu riskant ist. 

Neben der anlagegerechten Beratung müssen die Berater ebenso eine anlegergerechte Beratung durchführen. Damit ist gemeint, dass sie zwingend die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden einbeziehen müssen. Das betrifft nicht nur die aktuellen, sondern ebenso voraussichtlichen, zukünftigen Verhältnisse. Dabei müssen die Berater von allem das Wissen, die Erfahrungen und die Risikobereitschaft der Anleger mit einbeziehen.

Zwingend berücksichtigen muss der Anlageberater vor allem die Anlageziele seiner Kunden. Dabei sollten verschiedene Fragen gestellt werden, beispielsweise nach einer geplanten Altersvorsorge, der Risikobereitschaft und welchen Anlagehorizont der Kunde hat.

Welche Pflichten kommen dem Anlagevermittler zu?

Sie sollten wissen, dass Anlagevermittler nicht die gleichen Pflichten wie Anlageberater haben. Im Wesentlichen besteht die Pflicht des Anlagevermittlers darin, den Anleger vollständig und korrekt über das Finanzprodukt aufzuklären. Er ist jedoch - im Vergleich zum Anlageberater - nicht dazu pflichtet, eine auf die finanziellen Verhältnisse des Kunden abgestimmte Anlageempfehlung auszusprechen.

Allerdings hat der Anlagevermittler die Pflicht, eine sogenannte Plausibilitätsprüfung vorzunehmen. Das bedeutet, dass er zum Beispiel Anlageprospekte auf Ungereimtheiten und widersprüchliche Informationen hin prüfen muss. Sollte er dies nicht tun, muss er seinen Kunden darauf im Detail aufklären.

Welchen Umfang hat mein Schadenersatz bei Falschberatung?

Der Schadenersatz bei einer nachgewiesenen Falschberatung umfasst mindestens die folgenden zwei Komponenten:

  • Anlagesumme

  • Entgangene Rendite 

Sie erhalten demzufolge auf jeden Fall Ihr investiertes Geld zurück. Darüber hinaus umfasst der Schadenersatz meistens entgangene Zinsen oder sonstige Erträge. Das resultiert aus der Tatsache, dass Sie die Anlagesumme alternativ zinsbringend hätten investieren können.

Gibt es bei der Falschberatung durch die Bank eine Verjährung?

Bei einer stattgefunden Falschberatung ist die Verjährung zu beachten. Dabei unterscheiden wir zwischen einer absoluten und einer relativen Verjährung. Bei der absoluten Verjährung haben Sie für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren Anspruch auf Schadenersatz. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Unterschrift bezüglich der entsprechenden Geldanlage.

Bei der relativen Verjährung ist die Frist deutlich kürzer. Sie beläuft sich auf drei Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Kenntnis vom Beratungsfehler erlangt haben. Bei mehreren Fehlern gilt die entsprechende Verjährungsfrist stets im Einzelfall.

Worauf basieren die Ansprüche des Anlegers? 

Für Beratungsfehler gibt es Beispiele, die in der Praxis relativ häufig vorkommen. Doch worauf basieren die rechtlichen Ansprüche des Anlegers? In den meisten Fällen stützen sich die Gerichte bei ihren Entscheidungen auf die folgenden zwei Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches:

  • § 280 Abs. 1 BGB - Schadenersatz wegen Pflichtverletzung

  • § 249 BGB - Art und Umfang des Schadenersatzes

Im Detail haben Sie als betroffener Anleger insbesondere unter der Voraussetzung Schadensersatzansprüche, dass eine unvollständige, fehlerhafte oder falsche Beratung stattgefunden hat. Das umfasst beispielsweise ein Beratungsprotokoll, welches nicht mit dem mitgeteilten Sachverhalt durch die Berater übereinstimmt 

Darüber hinaus haben Anlageberater und Anlagevermittler die Pflicht zum Lesen des Emissionsprospektes. Ebenfalls müssen Berater, nicht jedoch Vermittler, eine Innenprovision offenlegen. Bei solchen Pflichtverletzungen entscheiden die Gerichte meistens eindeutig und sprechen dem betroffenen Kunden Schadenersatz zu.

Telefonisches Erstgespräch mit CDR-Legal vereinbaren

Sind Sie von einer Falschberatung durch die Bank oder einen Anlageberater betroffen? In dem Fall sollten Sie Ihre Rechte geltend machen und Schadenersatz fordern. Dabei hilft Ihnen die fachlich qualifizierte Beratung durch eine Anwaltskanzlei wie CDR-Legal.

Die Kanzlei ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Im ersten Schritt vereinbaren Sie mit CDR-Legal einen Termin für ein kostenfreies, telefonisches Erstgespräch. In diesem Telefonat kann Ihnen CDR-Legal meistens bereits eine Einschätzung geben, wie Erfolg versprechend Ihre Forderung auf Schadenersatz ist. Selbstverständlich vertritt Sie die Kanzlei anschließend beim Durchsetzen Ihrer Schadensersatzansprüche.

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