Schadensersatz bei ärztlichen Behandlungsfehlern

  • 1 Minuten Lesezeit

Unterläuft dem Arzt bei der Behandlung ein Fehler, kann dies unter Umständen zu einem Schadensersatzanspruch für den Patienten führen. Vielfach kann der Patient zudem Beweiserleichterungen zu seinen Gunsten geltend machen. Das hat zur Folge, dass er beispielsweise leichter nachweisen kann, dass der Fehler des Arztes zu dem eingetretenen Gesundheitsschaden geführt hat. 

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor? 

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt bei der Behandlung nicht den medizinischen Standard einhält. Der medizinische Standard ist der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des Behandlungsziels erforderlich ist und der sich in der Anwendung bewährt hat (BT-Drs. 17/10488, 19). Wichtig ist hierbei, dass der medizinische Standard auch die Aufklärungspflichten des Arztes umfasst. Klärt der Arzt den Patienten etwa nicht darüber auf, dass er zeitnah zu einer weiteren Kontrolluntersuchung erscheinen muss, kann dies auch einen Verstoß gegen den medizinischen Standard darstellen und somit einen Behandlungsfehler begründen. Auch die unterlassene Aufklärung über Risiken eines Eingriffs oder Therapiealternativen kann einen Behandlungsfehler darstellen.

Wann habe ich als Patient einen Anspruch auf Schadensersatz?

Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld kommt in Betracht, wenn der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat und dieser Behandlungsfehler zu einem Schaden für den Patienten geführt hat. Häufig gelingt der Nachweis eines Behandlungsfehlers, aber es misslingt zu beweisen, dass der Behandlungsfehler zu dem eingetretenen Schaden geführt hat. Es bestehen jedoch eine Reihe von Beweiserleichterungen zu Gunsten des Patienten. Hat der Arzt beispielsweise einen groben Behandlungsfehler begangen, wird grundsätzlich vermutet, dass dieser Behandlungsfehler zu einem Gesundheitsschaden beim Patienten geführt hat. 

Sie haben den Verdacht, dass im Rahmen Ihrer Behandlung ein Fehler begangen wurde? Kontaktieren Sie mich. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi

Beiträge zum Thema