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Schadensersatz für Schlaglochschaden

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Als ein Autofahrer bei Dunkelheit auf der Autobahn unterwegs war, konnte er einem Schlagloch nicht mehr ausweichen. Da keine Warnschilder vorhanden waren, musste das Bundesland den Schaden ersetzen. Auf der A9 hatte sich durch frostige Temperaturen ein großes Schlagloch gebildet. Ein Autofahrer, der bei Dunkelheit mit rund 80 km/h unterwegs war, hatte keine Chance mehr zu reagieren und fuhr direkt hinein. Dabei wurden das linke Vorder- und Hinterrad samt Reifen zerstört. Der Autofahrer forderte vom Bundesland Schadensersatz, weil die Autobahnmeisterei seiner Ansicht nach ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Das Landgericht (LG) Halle musste über die Klage entscheiden.

Autobahnmeisterei wusste Bescheid

Die Stelle mit dem Schlagloch war der Autobahnmeisterei bekannt gewesen, denn sie hatte dort bereits ein Schlagloch provisorisch repariert. Trotzdem hatte sie dort keine Warnschilder aufgestellt. Für den Streckenabschnitt war lediglich die Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h begrenzt und die Beschilderung wies auf Straßenunebenheiten hin.

Warnschilder waren notwendig

Das Gericht bejahte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und eine Haftung des Bundeslandes. Denn in dieser Situation hätten Warnschilder aufgestellt werden müssen, die vor Schlaglöchern auf der Fahrbahn warnen - erst recht, da es sich um eine der meistbefahrenen Autobahnen hierzulande handelt. Der Autofahrer hatte sich an das Sichtfahrgebot gehalten, aber wegen der fehlenden Beschilderung bei der Dunkelheit keine Möglichkeit mehr gehabt, den Unfall zu verhindern.

(LG Halle, Teilurteil v. 28.06.2012, Az.: 4 O 774/11)

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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