Schadensersatzanspruch gegen VW: Keine Verjährung bei Kauf 2016 und später!

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Warnung vor Verjährung oft zu pauschal

In vielen Medien und von vielen Rechtsanwälten wurde im vergangenen Jahr gewarnt: Wer einen Schummel-Diesel mit einem EA189-Motor aus dem Volkswagen Konzern (Audi, VW, Skoda, Seat) gekauft hat, dem steht ein Schadensersatzanspruch gegen die Volkswagen AG als Konzernmutter zu. Geklagt werden müsse aber bis zu dem 31.12.2018, sonst drohe Verjährung.

Auf viele Dieselbesitzer trifft das aber nicht zu!

Der Gesetzgeber hat zwar geregelt, dass Verjährung drei Jahre nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände eintritt, und dies gerechnet zum Schluss des Jahres.

Das heißt, wer erkennt oder erkennen muss, dass ihm ein Anspruch zusteht, muss innerhalb von drei Jahren klagen oder andere verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, und dies bis zum 31.12. des dritten Jahres.

Da in den Medien ab 2015 davon berichtet wurde, dass VW-Mitarbeiter Manipulationen der Abgassteuerung zugegeben haben, besteht also ein gewisses Risiko, dass Gerichte Verjährung zum 31.12.2018 annehmen werden.

Jedenfalls keine Verjährung bei Kauf ab 2016 – vorher Einzelfall prüfen

Aber: Viele haben 2015 und früher gekauft und trotzdem nicht schon 2015 mitbekommen, dass ihr Wagen eine manipulierte Abgassteuerung hat. Nicht jeder hat die Berichterstattung so intensiv verfolgt, dass ihm unterstellt werden könnte, dass er Kenntnis von etwaigen Ansprüchen gegen die Volkswagen AG hat. Manchem wurde vielleicht auch auf Nachfrage vom Händler vermittelt, dass bei dem Wagen kein Problem bestehe.

Und: Viele haben erst 2016 und später gekauft, sodass eine Verjährung zum 31.12.2018 noch gar nicht eingetreten sein kann. Wer 2016 und später gekauft hat, ist daher verjährungsrechtlich jedenfalls mit Blick auf Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG bisher auf der völlig sicheren Seite und kann anwaltlichen Rat einholen. 

Dies gilt umso mehr, als dass sich an der grundlegenden Situation (Wertverlust, Fahrverbote) nichts geändert hat. Die Wertverluste verschärfen sich sogar immer weiter und auch die Fahrverbote werden ausgedehnt.

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