Schadensersatzansprüche bei verschwiegener Kick-Back-Zahlung

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Bremen, 04.12.2009. Der neue Podcast von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft hrp ist frei geschaltet. Das Thema in der Reihe „Ratgeber für Kapitalanleger" betrifft Millionen von Kapitalanlegern: Provisionszahlungen an den Anlageberater. Der Fall: Vermittelt ein Anlageberater Kapitalanlagen an seine Kunden, erhält er häufig dafür eine Rückvergütung. Verschweigt er diese Kick-Back-Zahlung, kann der Kunde die Bank auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Denn ein Anlageberater, insbesondere eine Bank, hat die Pflicht, derartige Rückvergütungen offen zu legen.

Zum Inhalt des Podcasts: Das Thema Rückvergütung ist für die Wirtschaftsjournalistin Angelika Engels, die sich mit Kapitalanlagen aller Art beschäftigt, von großem Interesse. Schließlich will sie für ihre Leser, unter denen Zehntausende geschädigte Anleger sind,  die Kick-Back-Rechtsprechung recherchieren. In welchen Fällen die aktuelle Rechtsprechung eingreift und welche Bedeutung sie für die Praxis hat, erläutert im Interview mit ihr Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann.

Der Podcast kann kostenfrei unter

http://itunes.apple.com/WebObjects/MZStore.woa/wa/viewPodcast?id=338987226

http://www.ra-hahn-mcl.de/podcast/hrp-podcast.xml

abonniert werden.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2007/2008, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann gehören laut JUVE-Handbuch zu den häufig empfohlenen Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

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