Schadensersatzansprüche beim Scheitern eines Grundstückskaufvertrags: Aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm

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Neubauhäuser in einem neuen Baugebiet

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hat mit seinem Beschluss vom 29.11.2023, Aktenzeichen 22 U 60/23, wichtige Grundsätze zum Grundstücks- und Immobilienrecht aufgezeigt. Dieser Beschluss wirft ein Licht auf die komplexen rechtlichen Aspekte, die beim Scheitern eines Grundstückskaufvertrags und der damit verbundenen Schadensersatzansprüche auftreten können. Insbesondere wird die Frage der Treuepflichtverletzung und der damit verbundenen Haftung der Vertragsparteien eingehend behandelt.

Treuepflichtverletzung und Schadensersatzansprüche

Das OLG Hamm stellt klar, dass ein Schadensersatzanspruch wegen grundlosen Abbruchs von Vertragsverhandlungen nur besteht, wenn die Verweigerung der Genehmigung auf einer besonders schwer wiegenden, in der Regel vorsätzlichen Treuepflichtverletzung beruht. Dies bedeutet, dass nicht jede Verweigerung der Genehmigung automatisch einen Anspruch auf Schadensersatz begründet.

Eintritt der Erben und Verweigerung der Genehmigung

Im Falle des Todes des Verkäufers vor der Genehmigung des Kaufvertrags und der Verweigerung der Genehmigung durch die Erben, ist entscheidend, ob es sich um Eigenschulden der Erben handelt. Das OLG Hamm betont, dass die Motive der Erben, wie beispielsweise die Nutzung des Grundstücks für eigene Zwecke oder die Bewertung des Kaufpreises, eine Rolle spielen können und nicht automatisch eine Treuepflichtverletzung darstellen.

Besondere Anforderungen an die Treuepflichtverletzung

Das Gericht hebt hervor, dass bei Grundstückskaufverträgen besonders strenge Anforderungen an die Treuepflichtverletzung gestellt werden. Nicht jede Verweigerung der Mitwirkung an der Beurkundung führt zu Schadensersatzansprüchen. Vielmehr muss eine besonders schwerwiegende, oft vorsätzliche Treuepflichtverletzung vorliegen, um einen Anspruch zu begründen.

Fazit

Der Beschluss des OLG Hamm verdeutlicht die Komplexität und die strengen Anforderungen des Grundstücks- und Immobilienrechts. Bei Fragen oder konkreten Anliegen im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen und Schadensersatzansprüchen sollten Sie sich möglichst frühzeitig an erfahrene Rechtsanwälte wenden. Als erfahrene Anwältin stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in rechtlichen Angelegenheiten rund um Grundstücke und Immobilien und deren Kauf oder Verkauf kompetent zu unterstützen und Ihre Interessen zu vertreten.

Foto(s): Titelbild von WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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