Schadensfeststellung nach Verkehrsunfall - Gutachten oder Kostenvoranschlag?

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Grundsätzlich wird zwischen folgenden Möglichkeiten zur Schadensfeststellung und -bezifferung unterschieden:

  • Umfassendes Schadengutachten durch einen Kfz-Sachverständigen (Kosten: Meist zwischen 350,- € und 1.000,- € - je nach Schadensausmaß)
  • Kostenvoranschlag bzw. einfache Reparaturkostenkalkulation (bspw. durch eine Werkstatt; Kosten: Meist zwischen 50,- € und 150,- € oder möglicherweise sogar kostenlos)

Dem Grunde nach stellen die Kosten für die Schadensfeststellung/-bezifferung eine klassische Schadensposition dar, die von der gegnerischen Versicherung getragen werden muss.

Für welche Möglichkeit sich der Unfallgeschädigte entscheiden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab:

Bei sog. Bagatellschäden (Blechschäden, meist leichtere Kratzer und/oder Dellen mit einem Schadensausmaß von max. 750,- € bis 1.000,- € - Rechtsprechung hierzu variiert) steht die Einholung eines kostenintensiven, durch einen Kfz-Sachverständigen erstellten Schadengutachtens in der Regel nicht in Verhältnis zu den prognostizierten Reparaturkosten. Hier muss sich ein Unfallgeschädigter auf die kostengünstigere Möglichkeit eines Kostenvoranschlages bzw. einer Reparaturkostenkalkulation oder eines „kleinen“ Gutachtens verweisen lassen. Holt er dennoch ein umfangreiches und kostenintensives Schadengutachten ein, wird er auf den Kosten bzw. einem Großteil davon sitzen bleiben, weil die gegnerische Versicherung die Zahlung unter Verweis auf eine günstigere und verhältnismäßigere Möglichkeit zur Schadensbezifferung vollständig oder teilweise verweigert.

Bei Schäden, die keine Bagatellschäden sind, liegen die Vorteile eines Schadengutachtens durch einen Kfz-Sachverständigen auf der Hand:

Es erfolgt eine eingehende und genaue Begutachtung des beschädigten Fahrzeuges durch einen Kfz-Sachverständigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich alle unfallbedingten Beschädigungen (möglicherweise auch versteckte, nicht auf Anhieb sichtbare Beschädigungen) erfasst werden, ist höher als bei der Einholung eines einfachen Kostenvoranschlages.

Hinzu kommt, dass das Schadengutachten über die bloße Reparaturkostenkalkulation hinaus bspw. Feststellungen dazu trifft, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, sodass eine Reparatur möglichweise unvernünftig bzw. unverhältnismäßig wäre, sodass der Unfallgeschädigte auf die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges zu verweisen ist.

Auch trifft der Sachverständige weitere Feststellungen, die in einem Kostenvoranschlag nicht enthalten sind, aber für eine ordnungsgemäße Schadensabwicklung durchaus relevant sind (bspw. unfallbedingte Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Wertverbesserung im Falle einer Reparatur, unreparierte/reparierte Alt- bzw. Vorschäden, ggfs. Überlagerung von Alt- und Neuschaden, Plausibilitätskontrolle usw.).

Da die Vorteile eines Sachverständigengutachtens klar auf der Hand liegen (zumal bei alleiniger Schuld des Unfallgegners die gegnerische Versicherung diese Kosten tragen muss), zeigt sich auch hier, dass es ratsam ist, nicht vorschnell zu handeln und den Unfallhergang sowie die Haftungslage zunächst mit einem Rechtsanwalt vorzubesprechen, um unnötige und möglicherweise teure Fehler von Anfang an zu vermeiden.

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Foto(s): iStock.com/Pattanaphong Khuankaew


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