Scheidung der Ehe von Adoptiveltern

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Die Adoption eines Kindes kann auf Antrag eines Elternteils aufgehoben werden, wenn die Ehe der Adoptiveltern geschieden wird. Hinzukommen müssen allerdings weitere Gründe, die dies rechtfertigen. Die Scheidung alleine  ist kein ausreichender Grund.

Wenn aber z. B. zwischen dem adoptierten Kind und einem Adoptivelternteil eine Entfremdung erfolgt ist, ist dies ein Grund, die Adoption auf dessen Antrag aufzuheben.

Folge ist, dass nach der Aufhebung Unterhaltsansprüche gegen den leiblichen Elternteil wieder aufleben.

Dr. Gabriele Sonntag


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