Scheidung: Diese 5 Punkte sollten Sie beherzigen!

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Das Ende einer Ehe ist oftmals eine schwierige Situation. Wer die Scheidung einreichen möchte, kommt nicht umhin, anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen. Die Beratungspraxis zeigt, dass viele Ehepaare keine konkrete Vorstellung davon haben, was während des Scheidungsverfahrens auf sie zukommt. Um Ihnen bereits vorab einen Überblick zu verschaffen, haben wir für Sie die wichtigsten 5 Punkte zusammengefasst.

1. Die Ehe kann erst geschieden werden, wenn sie gescheitert ist!

Auch wenn es sich zunächst banal anhört, ist es der Ausgangspunkt eines jeden Scheidungsverfahrens: Die Ehe kann erst dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.

Das bedeutet, dass das Ende der Ehe nicht gänzlich vom Belieben der Ehegatten abhängt. Vielmehr hat der Gesetzgeber eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, die erfüllt sein muss, damit die Ehe geschieden werden kann. Es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Erst wenn die eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft aufgelöst wurde, kann das Familiengericht die Ehe scheiden.

Um dem zuständigen Gericht glaubhaft zu machen, dass die Ehe keine Zukunft mehr hat, muss zunächst das Trennungsjahr abgewartet werden. Wenn sich beide Seiten gleichsam von dem Bündnis der Ehe lösen wollen und eine einjährige Trennung von Tisch und Bett stattgefunden hat, wird dem Scheidungsantrag stattgegeben.

Kurzum: Nur eine „gescheiterte Ehe“ kann geschieden werden!

2. Die Trennung von Tisch und Bett

Das Trennungsjahr ist oftmals mit praktischen Hindernissen verbunden. Die Ehegatten müssen eine strikte Trennung ihrer Lebensverhältnisse auf die Beine stellen. Das bedeutet, dass die häusliche Lebensgemeinschaft der Partner aufgelöst werden muss. Oftmals ist hierzu erforderlich, dass einer der Partner das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung verlässt, um räumliche Distanz zu schaffen.

Lässt es die individuelle Situation nicht anders zu, ist ein Getrenntleben aber auch in einer gemeinsamen Wohnung möglich, um das Trennungsjahr zu überbrücken. Allerdings sollte dann auf eine saubere Aufteilung der Lebensverhältnisse geachtet werden. Beispielsweise sollte die gemeinsame Haushaltskasse abgeschafft werden, um eine wirtschaftliche Trennung des Vermögens zu erzielen. So können die Ehegatten dem Gericht glaubhaft darlegen, dass sie von dem Scheitern der Ehe überzeugt sind und keine Versöhnung zu erwarten ist.

Kurzum: Nur bei einer strikten Trennung von Tisch und Bett, kann von einem Trennungsjahr gesprochen werden.

3. Scheidung ohne Trennungsjahr

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine schnelle Trennung und Scheidung erforderlich sind. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. In Härtefällen kann die Ehe auch vor Ablauf eines Jahres geschieden werden, wenn es den Ehegatten schlicht unzumutbar ist das Trennungsjahr abzuwarten.

Eine solche „Blitzscheidung“ kommt vor allem bei häuslicher Gewalt oder vergleichbaren Missständen in Betracht.

Sie müssen eine derart emotional erdrückende Situation nicht aushalten. Wenden Sie sich frühzeitig an einen Anwalt, um die weiteren Schritte zu besprechen.

Kurzum: Die Ehe kann in Härtefällen auch ohne vorheriges Trennungsjahr geschieden werden.

4. Scheidung einreichen

Möchten sich die Ehegatten scheiden lassen, müssen sie zunächst einen Anwalt aufsuchen. Der Scheidungsantrag kann nämlich nur durch einen Anwalt gestellt werden, da nach den gesetzlichen Bestimmungen Anwaltszwang gilt. Der Scheidungsanwalt wird dann beim zuständigen Familiengericht den Scheidungsantrag einreichen. Bei kinderlosen Ehepaaren richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem letzten gemeinsamen Wohnsitz des Paares. Leben die Gatten in unterschiedlichen Bezirken, ist der Wohnort des Antragsgegners ausschlaggebend.

Sobald der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist, ist der Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Anschließend wird das Gericht aktiv und nimmt Kontakt zu den Ehegatten auf. Geklärt werden müssen sämtliche Fragen des Versorgungsausgleichs, bevor letztlich der Scheidungstermin festgelegt wird.

Kurzum: Das Scheidungsverfahren kann nur mit anwaltlicher Unterstützung eingeleitet werden.

5. Scheidungsfolgenvereinbarungen

Wenn die Ehe geschieden wurde, müssen die zwischenmenschlichen und familiären Beziehungen oft neu geordnet werden. Gerade wenn das geschiedene Ehepaar gemeinsame Kinder hat, müssen sie als Eltern weiterhin miteinander auskommen. Die Kinder sollten niemals unter der Scheidung der Eltern leiden müssen.

Scheidungsfolgenvereinbarungen können hierbei eine praktische Hilfestellung für die Zukunft sein. Beide Seiten können gemeinsame Regelungen treffen, die für die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung gelten sollen.

Thematisch können etwa die Vermögensauseinandersetzung, der Kindes- und Ehegattenunterhalt oder das Sorgerecht geregelt werden. Diese Vereinbarungen können als Chance dienen, eine gemeinschaftliche Grundlage für die Zukunft zu schaffen.

Kurzum: Scheidungsfolgenvereinbarungen können das Miteinander nach dem Scheidungstermin erleichtern.

6. Fazit

Das Scheidungsverfahren nimmt viel Zeit und Kraft in Anspruch. Sie sollten sich daher von Beginn an durch eine transparente anwaltliche Beratung unterstützen lassen. Die Kanzlei Senol hilft Ihnen gerne weiter und begleitet Sie auf dem Weg zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf! 


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