Scheidung günstiger

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Was kann man tun, damit die Scheidung so günstig wie möglich wird?

Sie möchten möglichst günstig geschieden werden? Dann sollten Sie das folgende wissen:

1. Je weniger Streitpunkte, desto günstiger wird die Scheidung: Mediation

Eine Scheidung ist insbesondere dann am günstigsten, wenn Sie vor Gericht nur noch den Scheidungsausspruch brauchen.

Dafür müssten die sonstigen Problempunkte vorher gelöst sein. Denn je weniger Streit, desto günstiger und schneller wird das Gerichtsverfahren zur Scheidung.

Wenn zwischen den Eheleuten noch Streit besteht oder einzelne Punkte noch nicht geklärt sind, müssen diese meist vom Gericht mit geklärt werden. Das erhöht den Preis, den man für das Verfahren bezahlt.

Für alle Punkte, die noch nicht geklärt sind, bietet sich die Mediation an. Hier kommen die Eheleute zusammen und besprechen unter der Leitung der Mediatorin/ des Mediators die noch offenen Fragen. Hier kann alles diskutiert und jeder einzelne Punkt besprochen werden. Es soll ausdrücklich kein Kompromiss gefunden werden (der meist beiden Seiten weh tut), sondern eine Vereinbarung, mit der beide Seiten richtig gut leben können. Dann ist der Weg geebnet, die Scheidung sauber, stressfrei und günstig hinzubekommen.

Die Mediation ist nicht umsonst. Aber im Normalfall berechnet die Mediatorin/der Mediator die Stunden, die für die Mediation benötigt wurden und nicht einen Anteil am Streitwert.

Zu Bedenken ist bei der Frage des Preises der Mediation besonders, dass nur der Mediator Geld bekommt. Streitet man sich vor Gericht, bekommen das Gericht und zwei Anwälte Geld. Das wird in der Regel erheblich teurer. Auch wenn man nur von der ersten Instanz ausgeht. Wenn das Verfahren noch in eine weitere Instanz geht, wird der Unterschied noch größer.

2. Was kann man vor dem Scheidungsverfahren günstiger erledigen?

Ist man sich einig und möchte die Scheidung so günstig wie möglich bekommen, kann man mehrere Positionen aus dem Scheidungsverfahren „raushalten“.

a. Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der Rentenansprüche und sonstigen Versorgungen. Diesen Teil wird ein Richter immer prüfen. Selbst wenn eine notarielle Urkunde mit einer Vereinbarung der Eheleute dazu vorliegt, wie die Ansprüche verteilt werden sollen.

Sich über den Versorgungsausgleich vor dem Scheidungsverfahren zu einigen, spart kein Geld, denn der Richter wird es prüfen. Aber die außergerichtliche Einigung kann Teil einer Gesamtvereinbarung und daher trotzdem sehr sinnvoll sein.

b. Unterhalt für Kinder

Kindesunterhalt kann man sehr einfach günstig regeln.

Kann man sich einigen, ist es möglich, eine Jugendamtsurkunde umsonst beim zuständigen Jugendamt zu unterschreiben. Anrufen, Termin vereinbaren, hingehen und unterschreiben.

Wenn man sich nicht einig ist, ist die günstigste Möglichkeit die Einschaltung des Jugendamtes.

Ob es erfolgsversprechend ist, ist eine andere Frage. Die Jugendämter sind außerordentlich gefordert und haben wenig Zeit. Wer mehr Zeit hat, ist die Mediatorin/der Mediator.

c. Sorgerecht

Das Sorgerecht braucht man nicht zu regeln, wenn beide Eltern noch vernünftig miteinander kommunizieren können. Dann kann es einfach bei der gemeinsamen Sorge bleiben, kein Gerichtsantrag nötig. Günstiger geht es nicht.

Bei Problemen gilt: Jugendamt (günstiger) oder Mediation (effektiver).

d. Umgangsrecht

Beim Umgangsrecht für gemeinsame Kinder gibt es in der Praxis sehr viele Probleme. Auch hier kann das Jugendamt helfen. Aber auch hier gilt: Die Mediation ist deutlich effektiver und damit unter dem Strich günstiger. Hier können beide Elternteile eine flexible und sichere Vereinbarung treffen, die sowohl für die Kinder als auch die Eltern eine verlässliche Grundlage für die Zukunft bietet.

e. Unterhalt für den Ehepartner

Sehr problematisch ist die Frage nach dem Ehegattenunterhalt. Dieses Thema ist zurzeit sehr im Fluss, Richter entscheiden täglich anders. Kein Anwalt kann verlässliche Auskünfte geben, wie die Richter zum Ehegattenunterhalt stehen.

Die Geltendmachung von Unterhalt im Scheidungsverfahren ist daher riskant und macht es jedenfalls für mindestens eine Seite teuer. Auch hier wieder: Es wollen Gericht und zwei Anwälte bezahlt werden!

Daher ist hier eine Einigung zum Beispiel im Rahmen einer Mediation absolut empfehlenswert. Es schont nicht nur die Nerven, sondern macht das Scheidungsverfahren günstiger!

Haben Sie sich schon vor dem Scheidungsverfahren geeinigt, muss dies nicht mehr im Gerichtsverfahren erfolgen.

f. Hausrat

Auch der Hausrat ist oft Zankapfel und dann im Gerichtsverfahren Kostentreiber.

Wollen Sie ein günstiges Scheidungsverfahren schaffen, regeln Sie den Hausrat vorher. In einer Mediation kann in Ruhe diskutiert werden, wer welchen Hausrat haben möchte und warum.

3. Das günstige Scheidungsverfahren

Haben Sie nun alle möglichen Streitpunkte abgearbeitet, bleibt nur noch, den Scheidungsantrag zu stellen.

Hierfür brauchen Sie nur einen einzigen Anwalt. Sollte einer von den beiden Eheleuten Aussicht auf Prozesskostenhilfe haben – im Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe genannt –, sollte dieser den Anwalt nehmen. Denn dann könnte evtl. der Staat für die Kosten aufkommen. Wenn sich die finanzielle Lage nicht bessert, auch dauerhaft.

Somit erhalten Sie ein günstiges und schnelles Scheidungsverfahren.

Sollten Sie an einer Mediation zur Scheidung oder aber an einem günstigen Scheidungsverfahren interessiert sein, melden Sie sich gerne bei mir per Mail oder per Telefon.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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