Scheidung – was bekommt die Frau?
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Ein Artikel, der sich mit den Folgen einer Scheidung spezifisch für nur 1 Geschlecht beschäftigt – ernsthaft? Seien Sie unbesorgt – auch wir sind im 21. Jahrhundert angekommen. Schon längst haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Scheidungen modernisiert, um sowohl Frauen als auch Männern gleiche Rechte und Pflichten zu garantieren.
Je nachdem jedoch, welche finanziellen Möglichkeiten die Partner sich innerhalb der Ehe gegeben haben, kommt es zu spezifischen Fragestellungen. Diese beziehen sich meist auf sich selbst („Was steht mir als Frau bei der Scheidung zu?“), oft stellen sie sich aber auch aus der Perspektive des anderen („Scheidung, aber Frau will Haus behalten“ ) – einfach, weil in so einem Beispiel ein Paar eben als Mann und Frau zusammenlebt und die Fragen nur auf sich bezogen so stellt. Lesen Sie im Folgenden mehr über Scheidungsfolgen zu Vermögen, Unterhalt und Wohnung, unabhängig vom Geschlecht. Scheidungsfolgen betreffen immer beide Partner, bedeuten jedoch je nach wirtschaftlicher Lage für jeden von ihnen etwas anderes.
Hinweis: Im Text finden Sie Verweise auf Möglichkeiten, online die Scheidung zu beantragen oder eine Unterhaltsberechnung vornehmen zu lassen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich dafür interessieren. Bei Fragen zu allen Themengebieten nutzen Sie gern auch das untenstehende Kontaktformular. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nehmen sich Ihrer Anfragen gerne an!
Muss man als Frau etwas anderes bei der Scheidung beachten als als Mann?
Grundsätzlich nicht. Die ersten Schritte bei der Scheidung, der Ablauf des Verfahrens – die Gesetze und Verordnungen sind für alle gleich. Welches Thema naturgemäß natürlich verschieden gestaltet ist, sind Schwangerschaften.
Während des Scheidungsverfahrens interessiert es viele Frauen, ob sie schneller geschieden werden können, wenn das Kind nicht von ihrem Ehepartner stammt. Sollte die Ehe noch bestehen, ist dieser schließlich rechtlich gesehen der Vater des Kindes, auch wenn er es biologisch nicht ist. In solchen emotionalen Konstellationen kann eine Härtefallscheidung beantragt werden, auch durch den Ehemann, deren Gewähr jedoch nicht garantiert ist.
Gibt das Gericht dem Antrag jedoch statt, können Sie das Trennungsjahr verkürzen, um zum Beispiel schnell wieder heiraten zu können, um dem Kind zusätzliche Sicherheit zu geben. Das Thema Kind ist im Übrigen aber auch eine gute Überleitung zum Thema Unterhalt.
Wie viel Unterhalt gibt es für die Frau bei der Scheidung?
Unterhalt unter Erwachsenen zahlt derjenige, der mehr hat, als er zur Eigenabsicherung braucht – er oder sie zahlt an denjenigen, der zu wenig hat, um sich selbst versorgen zu können. Somit kann es aufgrund der Freizügigkeit in Job und Ortswahl sein, dass eine besser verdienende Partnerin dem schlechter verdienenden Partner gegenüber unterhaltspflichtig ist.
Oder dieser dauerhaft ein Kind unter drei Jahren betreut, deswegen noch nicht wieder voll arbeiten gehen kann, und die Partnerin dem Kind gegenüber Unterhalt zahlt.
Schauen wir einmal auf ein paar häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang.
Trennungsunterhalt – ist Trennung oder Scheidung „besser“ für die Frau?
Ab Beginn der Trennung hat der finanziell schwächere Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt. Die Höhe des Trennungsunterhalts wird nach den Einkommensverhältnissen beider Parteien berechnet und soll sicherstellen, dass der weniger verdienende Partner den bisherigen Lebensstandard weitgehend halten kann.
Die Frage, ob Trennung oder Scheidung „besser“ sein soll, zielt etwas unglücklich darauf ab, dass manche Partner das Trennungsjahr in die Länge ziehen wollen, um länger Unterhalt beziehen zu können. Oder darauf, dass der unterhaltszahlende Partner dies dem anderen so unterstellt.
Letztlich liegt die Antwort darauf, was „besser“ ist, weit weg von Fragen des monatlichen Trennungsunterhalts, denn: Eine Trennung, die sich hinzieht wie Kaugummi, bringt den Noch-Partnern beiderseits Nachteile, und zwar weit über den Unterhalt hinaus:
- Wann erhalten Sie die Freiheit zurück, eine neue Liebe zu heiraten? Solange Sie noch nicht rechtskräftig geschieden sind, überhaupt nicht.
- Steht in Ihrer Lebensversicherung oder einem Testament, dass im Todesfall „meine Frau“ oder „mein Mann“ begünstigt wird und erbt? Selbst wenn Sie den Passus ändern, erhält Ihr Noch-Partner weiter mindestens den Pflichtteil, bevor der Scheidungsantrag dem Partner nicht endlich zugestellt wird.
- Je länger Sie zuwarten, und aus verschiedenen Gründen noch unter demselben Dach wohnen, desto länger müssen Sie gemeinsam die Miete bezahlen bzw. den Partner im Haus dulden, das Sie vielleicht nach der Scheidung wieder alleine bewohnen würden.
Nachehelicher Unterhalt - oft will deswegen der Mann die Scheidung und die Frau nicht
Bezüglich der Lebensstellung nach der Ehe wird ebenfalls oft taktiert bzw. man glaubt, taktieren zu müssen. Dabei gibt es ganz klare Regeln, wann nach der Scheidung der sogenannte nacheheliche Unterhalt gezahlt werden muss, und wann nicht.
Tipp: Möchten Sie bereits jetzt einmal berechnen lassen, ob Sie nachehelichen Unterhalt zahlen müssten oder wie viel Sie bekämen, beantragen Sie unter dem folgenden Formular gern Ihre individuelle Berechnung:
Grob orientiert man sich an einer Liste von 7 möglichen Szenarien, die einen Anspruch auf Unterhalt wahrscheinlich machen. Diese können Sie zum Beispiel in unserem Artikel nachlesen, wann es nachehelichen Unterhalt gibt.
Wo wir dann gerade beim Geld sind: Welche Kosten kommen denn an sich auf wen zu, bezogen auf Gericht und Anwälte/Anwältinnen? Oder aus der Perspektive der Frau gefragt:
Wie teuer ist eine Scheidung für die Frau? (Scheidungskosten)
Die (kurze) Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie kompromissbereit beide Partner sind. Es gibt Scheidungen, die gehen finanziell ins Unermessliche, und andere, die den Minimalpreis kosten. Wer sich vorab einig ist über alle Scheidungsfolgen, bezahlt weniger. Da Paare bei einer einverständlichen Scheidung sogar den zweiten Anwalt sparen können, sparen diese sogar noch mehr.
Sofern Sie keinen Ehevertrag haben, aus dem an sich vorab hervorgeht, womit Sie bei einer Scheidung rechnen können, haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen. Darin schreiben Sie alle Vereinbarungen zu Vermögen, Immobilien oder auch zum Umgangsrecht für Ihre Kinder fest, und würden neben der festen Gerichtsgebühr nur noch die Kosten für die Erstellung der Vereinbarung sowie die Gebühren für dann nur noch 1 benötigten Anwalt zahlen.
Tipp: Bei iurFRIEND zahlen Sie die gebührengünstigste Scheidung in Deutschland. Was bedeutet das? Bei gleichem Aufwand für Ihre Scheidung zahlen Sie bei uns lediglich die Minimalgebühren, da wir nur so viel nehmen, wie wir laut Gesetz nehmen müssen. Der Preis kann demnach nicht von anderen Anbietern einer Scheidung unterboten werden. Möchten Sie einmal Schwarz auf Weiß sehen, wie viel das wäre, fordern Sie hier Ihren Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an:
Rentenansprüche von Frau oder Mann nach der Scheidung
Der sogenannte Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass die während der Ehe erarbeiteten Rentenanwartschaften gleichmäßig unter den Partnern aufgeteilt werden. Derjenige, der während der Ehe weniger Lohnarbeit verrichtet hat (wir schreiben „Lohn“arbeit, da auch Haushalt und die Kindeserziehung Care Arbeit ist) und damit weniger Rentenpunkte erworben hat, erhält vom anderen einen Ausgleich an Rentenpunkten dazu.
So muss sich keiner als „Scheidungsopfer“ sehen, da das Gesetz hier auch kaum Ausnahmen duldet. Sie können zwar auf einen Versorgungsvergleich verzichten, das Gericht würde aber fragen, welchen anderweitigen Ausgleich der Partner mit den geringeren Rentenpunkten dafür erhalten soll. Überzeugt die Vorbereitung Ihres Anwaltes nicht, wird der Rentenausgleich nachgeholt.
Zugewinnausgleich: Welche Rechte haben Sie als Frau am Vermögen?
Kurze Antwort: Ihre Rechte sind bei jeder Scheidung gleich, und vor allem auch gleich denen des Partners. Leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (das ist die „Werkseinstellung“ der Ehe und der Normalfall - etwas anderes hätte man extra vorher vereinbaren müssen), wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Partner gerecht aufgeteilt. Alle Vermögenszuwächse, die während der Ehe entstanden sind, werden gerecht geteilt, unabhängig davon, wer mehr beigetragen hat. Dies könnte zum Beispiel neben dem Barvermögen betreffen:
- ein Anstieg des Immobilienwerts,
- Unternehmensgewinne
- oder auch Fonds/Aktien.
Apropos Immobilien: Viele, die ihr trautes Heim nicht verlassen mögen, zumal, wenn Sie Kinder haben, fragen sich, wer eigentlich in Haus oder Wohnung bleiben darf. Wie sieht es da aus?
Wenn der Mann oder die Frau mit den Kindern im Haus bleiben soll
Wer die Möglichkeit hat, zu Beginn des Trennungsjahres eigene vier Wände zu beziehen, tut das. Haben Sie Kinder, die dazu noch in der Nähe zur Schule oder Kita gehen, erscheint es vernünftig, dass diese nicht mit die Adresse wechseln, sondern mit einem Elternteil im Haus verbleiben.
Dies sähe das Gesetz auch so vor. Selbst dann, wenn einem Partner das Haus allein gehört (Elternhaus), könnte ein Gericht im Streitfall die Wohnungszuweisung so vornehmen. Dann vor allem, wenn einer der Partner dringender auf die Wohnung/das Haus angewiesen ist und der andere aufgrund besserer Einkommensnachweise leichter eine neue Wohnung finden dürfte.
Bis zur Scheidung braucht es dann eine zukunftsfeste Lösung – bis dahin kann man untereinander eine ortsübliche Miete für die Alleinnutzung des Hauses vereinbaren.
Gut zu wissen: Was ist, wenn ein Partner, z.B. die Frau nicht im Grundbuch steht, aber das Haus behalten will?
In vielen Fällen kommt es zu Konflikten, wenn das Haus im Alleineigentum eines Partners steht und dieser im Grundbuch eingetragen ist.
Wenn nur der Mann im Grundbuch eingetragen ist, hat die Frau prinzipiell keinen rechtlichen Anspruch auf die Immobilie. Sie könnte jedoch im Rahmen des Zugewinnausgleichs einen finanziellen Anspruch geltend machen, wenn der Wert des Hauses während der Ehe gestiegen ist.
Alles in allem: Bringt eine Scheidung Vorteile oder Nachteile für die Frau?
Obwohl dieser Ratgeber den Titel „Scheidung – was bekommt die Frau?“ trägt, betreffen die meisten gesetzlichen Regelungen zur Scheidung Männer und Frauen gleichermaßen. Unterhaltsregelungen, der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich und die Frage des Wohnrechts oder eines Immobilienverkaufs hängen nicht vom Geschlecht, sondern von den individuellen Umständen ab. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede hängen meist an Zuteilungen, die sich ein Paar in der Ehe selbst gegeben hat.
Deswegen ist im Übrigen auch die Überlegung egal, ob eine Trennung/Scheidung häufiger von Mann oder Frau ausgeht, da ein Paar aus mehr als nur dem Geschlecht besteht (Lesetipp!).
Gleich also, welchem Geschlecht Sie angehören – bei der Scheidung können Sie die Zügel also selbst in die Hand nehmen und sich bezüglich Ihrer Fragen dazu vertrauensvoll an uns wenden!
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