Scheidungsfolgenvereinbarung: Was ist das und was bringt sie?

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Eine Scheidung ist keine einfache Situation. Vor allem, wenn das Paar – Ehepaar oder Lebenspartner – keinen Ehevertrag bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag geschlossen hat, ist oft Streit über Vermögensaufteilung und Unterhalt im Scheidungsverfahren vorprogrammiert.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann dann im Vorfeld einer Scheidung helfen, das gerichtliche Scheidungsverfahren deutlich zu verkürzen, Kosten im Scheidungsverfahren zu reduzieren und diese Situation damit für alle Beteiligten und Betroffenen etwas schmerzfreier zu gestalten.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Ehepartnern bzw. Lebenspartnern, die die rechtliche und finanzielle Situation der Partner nach der Ehe/Lebenspartnerschaft bzw. nach der rechtskräftigen Scheidung regelt. Im Prinzip wird hier geregelt, was man auch in einem Ehevertrag hätte regeln können. Nur hat sich die Situation verändert: Die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft steht vor dem Aus.

Was kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?

In einer solchen Vereinbarung kann vieles geregelt werden, das sonst Gegenstand des Scheidungsverfahrens wäre: Hier kann man sich z. B. über die Hausratsverteilung einigen, über das Sorgerecht, Unterhalt und Umgang mit gemeinsamen Kindern, darüber, wer in der bisherigen Wohnung/Haus wohnen bleiben kann und wer welche Kosten dafür übernimmt, über Zahlungsverpflichtungen aus gemeinsamen Krediten (z. B. Immobilien-Kredit) oder über nachehelichen Unterhalt – auch unabhängig von gesetzlichen Unterhaltspflichten.

Außerdem kann auch der Versorgungsausgleich und ggfs. ein Verzicht auf Zugewinnausgleich vereinbart werden und die Verteilung der Kosten für eine (notarielle) Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung.

Vorteile der Vereinbarung

Die Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung liegen dann recht schnell auf der Hand: Alles, was einvernehmlich zwischen den Partnern geregelt wird, entlastet das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht. Das spart Zeit, Geld und Nerven, weil viele Streitpunkte bereits geklärt wurden und bei einer einvernehmlichen Scheidung z. B. nur ein Rechtsanwalt benötigt wird, der den Scheidungsantrag stellt.

Auch Trennungsfolgenvereinbarungen sind möglich

Neben der Scheidungsfolgenvereinbarung ist es auch möglich eine Trennungsfolgenvereinbarung zu treffen. Hier regeln Eheleute oder Lebenspartner die finanzielle Situation nach der Trennung bis zur Scheidung. Außerdem können die Partner hier schon festlegen, welche Regelungen nach einer rechtskräftigen Scheidung gelten sollen – es ist also möglich Trennungsfolgenvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung miteinander zu kombinieren.

Aber auch in Fällen, in denen Eheleute oder Lebenspartner sich zwar trennen, aber verheiratet bleiben wollen, ist eine solche Regelung sinnvoll, um die finanzielle Situation beider Partner verlässlich zu regeln.

Wann muss man zum Notar?

Grundsätzlich ist eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung formfrei – d. h. man muss nicht unbedingt zum Notar, um einer solche Vereinbarung wirksam zu schließen. Aber in manchen Fällen ist der Gang zum Notar doch notwendig.

Das ist z. B. der Fall, wenn ein gemeinsames Testament aufgehoben werden soll, wenn es um Unterhalt für den Partner nach der Ehe geht (Geschiedenen-Unterhalt, Scheidungsunterhalt), wenn es um Eigentumsanteile an Immobilien geht oder auch um Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich.

Fragen zur Scheidungsfolgenvereinbarung & Trennungsfolgenvereinbarung?

Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt und es steht ggfs. eine Scheidung ins Haus? Sie wollen sich mit Ihrem Partner gerne über die Folgen der Trennung bzw. Scheidung einigen und so ein langwieriges Verfahren vor Gericht und hohe Kosten vermeiden? Dann schaffen Sie Klarheit und lassen Sie sich beraten. Ich kläre Sie gerne über die Möglichkeiten und Kosten dieser Vereinbarungen in Ihrem ganz konkreten Fall auf!

Kontaktieren Sie mich telefonisch oder über das anwalt.de-Kontakt-Formular – ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück!


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