Schenkung einer Immobilie in Spanien – Schenkungssteuer

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Was muss man bei Schenkung einer Immobilie in Spanien beachten?

Stufen einer Schenkung in Spanien:

Vorbereitung

  • Grundbuchprüfung, dass auf der spanischen Immobilie keine Lasten bzw. Schulden liegen und alle Erbschaften ordentlich im Grundbuch eingetragen sind.
  • Bewertung der Immobilie – Mindestwert: steuerlicher Verkehrswert zur Steuerersparnis
  • vollständige Steuersimulation und Kostenzusammenstellung

Durchführung der Schenkung in Spanien

Merke: Die Schenkung muss in Spanien erfolgen. Sie kann nicht vor einem deutschen, Schweizer oder österreichischem Notar erfolgen, da schließlich die Grundbuchumtragung in Spanien erfolgen muss.

Die Schenkung einer Immobilie in Spanien muss notariell durchgeführt werden.

Es gilt das deutsche Schenkungsrecht, wenn Schenker und Beschenkter Deutsche sind, aber die notarielle Urkunde wird nach spanischen Formalitäten erstellt.

Wir bereiten die Schenkungsurkunde für Sie individuell vor, mit Besonderheiten im Einzelfall wie

  • Nießbrauchsvorbehalt – der Verschenker hat lebenslang das Nutzungsrecht.
  • Schenkungswiderruf wegen Undank: Diese Spezialklausel kann in die Schenkungsurkunde aufgenommen werden.

Schenkungssteuer

Schenkungssteuer Spanien

Liegt die Immobilie auf Teneriffa, Gran Canaria, Mallorca oder im übrigen Spanien, dann gilt zunächst das spanische Schenkungssteuerrecht.

Die Höhe der Schenkungssteuer ist von Region zu Region verschieden und auch von dem Verwandtschaftsverhältnis von Schenker und Beschenktem abhängig.

Beispiel: Der Vater verschenkt seinem Sohn eine Immobilie auf

a. Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura: Steuervergünstigung in der Schenkungssteuer von 99,9 %.

Hinweis: Ab dem 01.01.2020 wird dieser Freibetrag beschränkt, und zwar für die Gruppe II (Eltern Kind). 

b. Madrid: Steuervergünstigung in der Schenkungssteuer von 99,9 % bleibt auch im Jahre 2020.

c. Mallorca, Ibiza, Formentera: Steuervergünstigung = Steuerzahllast – (Besteuerungsgrundlage x 0,07)

Insiderwissen Mallorca: Hier gibt es eine Besonderheit, dass Schenkungen zu Lebzeiten auf den Todesfall gelten, und damit die Erbschaftsteuer trotz Schenkung zu Lebzeiten Anwendung findet, mit 1 % bis zum Immobilienwert von 700.000 EUR.

Schenkungssteuer Deutschland

Wenn der Beschenkte in Deutschland lebt, dann kann er die spanische Schenkungssteuer auf die deutsche Schenkungssteuerlast anrechnen, aber er muss in Deutschland ebenso die spanische Immobilienschenkung steuerlich erklären.

Gewinnsteuer

Oftmals vergessen wird, dass der spanische Staat die Schenkung als Veräußerung ansieht und damit ist auch die Gewinnsteuer (Differenz Erwerbspreis-steuerlicher Verkehrswert im Schenkungszeitpunkt) mit 19 % zu versteuern hat.

Gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalia municipal)

Die Gemeinde erhebt bei jeder Schenkung eine Bodenzuwachssteuer, die unabhängig von den Schenkungswerten ist, und nur den Bodenwert in der Gemeinde (Katasterwert) und die Eigentumsdauer als Rechnungsposten beachtet.

Steuertipp: Vor wenigen Wochen hat das spanische Verfassungsgericht die Rechtswidrigkeit dieser Besteuerung ausgesprochen, folglich wird empfohlen, dass diese Steuer nur unter Vorbehalt bezahlt wird bzw. entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden.

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