Schiffsfonds-Beteiligung MS „CONTI DAPHNE“ – Rückabwicklung möglich?

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Aufgrund der Anfrage einiger Anleger prüft die auf das Anlagerecht spezialisierte KKWV-Anwaltskanzlei momentan die rechtlichen Möglichkeiten, sich von der Beteiligung an dem  Schiffsfonds MS „CONTI DAPHNE" zu lösen.

Dieser geschlossene Schiffsfonds mit der genauen Bezeichnung „CONTI 58 Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS CON TI DAPHE" war Anfang 2008 in Vertrieb gegangen. Highlights dieses Fonds waren u.a. ein moderner Schiffstyp mit umweltfreundlichem Antrieb, die erhöhte Sicherheit durch 50% Eigenkapital, eine konservative Kalkulation der Einnahmen sowie ein Gesamtrückfluss von 201% des eingesetzten Kapitals gewesen. Daneben wurden zwei Beteiligungsvarianten angeboten: zum einen die klassische Variante mit jährlichen Ausschüttungen von 6,0% p.a. aufsteigend bis 17% p.a. (CONTI CLASSIC) sowie eine vorrangige Beteiligung mit 5% p.a. jährlich durchgehender Ausschüttung und 100%-Rückzahlung des Kapitals nach ca. 20 Jahren (CONTI VARIO).   Die Realität sieht allerdings anders aus: Tatsächlich sind die prognostizierten Ausschüttungen nie erfolgt, wie es bei dem Fonds insgesamt weitergeht ist momentan nicht absehbar.

Anleger sollten diese Situation zum Anlass nehmen unverzüglich prüfen zu lassen, welche Handlungsoptionen sich ihnen bieten. Die Beratung von Anlegern des Schiffsfonds MS „CONTI DAPHNE", die sich bereits an uns gewandt haben zeigt, dass von den Beratern oft nicht hinreichend auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen worden ist. Anlageberater und Banken müssen im Rahmen einer Beratung ausführlich auf die Funktionsweise und die Risiken des Schiffsfonds  MS „CONTI DAPHNE" hinweisen und darüber aufklären. Daneben müssen die Provisionen, die eine Bank erhält, offen gelegt werden. Gerade bei Schiffsfonds sind diese teilweise exorbitant und liegen nicht selten im zweistelligen Prozentbereich. Anleger können bei einer fehlenden oder unzureichenden Beratung Schadensersatz verlangen und so den Totalverlust abwenden. Es bestehen dabei gute Chancen auf Schadensersatz. Anleger des Schiffsfonds  MS „CONTI DAPHNE" sollten daher nicht zögern und sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht

 ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.  

Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki


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